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nix Neuess
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 25.01.2019
IP: Logged
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Kampfmittelerkundung im LV erwähnt= anrechebare Kosten?
Hallo zusammen,
ein Planer eines Ing- Bauwerkes setzt die Kampfmittelerkundung im LV mit 4 Positionen (Abstimmung, BE, An- und Umsetzen Bohrgerät, Sondierungsbohrungen an und rechnet diese in die anrechenbaren Kosten. Eine Überwachung der Tätigkeit findet nicht statt. Ist dies rechtens?
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25.01.2019 at 06:25 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Kampfmittelerkundung im LV erwähnt= anrechebare Kosten?
Eine Kampfmittelerkundung gehört zu en Baunebenkosten. Die Einholung von Angeboten für solche Gutachterleistungen und ihre Überwachung gehören nicht zu den Grundleistungen nach HOAI.
Das Honorar für Besondere Leistungen kann bekanntlich frei vereinbart werden. Eine übliche Methode ist nach Zeitaufwand, aber auch solche wie die Einrechnung in die anrechenbaren Kosen sind möglich, müssen aber mit dem AG abgestimmt, d.h. vereinbart werden.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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27.01.2019 at 12:42 Uhr |
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