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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bauherr zahlt nicht - weitere Leistungserbringung geschuldet?
Beitrag von Nachricht
kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Bauherr zahlt nicht - weitere Leistungserbringung geschuldet?

Hallo Forum,

wohlwissend, dass hier keine Rechtsberatung angeboten wird - klar - trotzdem eine ganz banale Verständnisfrage mit Beispiel:

- Vertrag über LP 2-9 liegt vor
- LP 2-6 wurden erbracht
- Bauherr hat Leistungen abgenommen, Abnahmeprotokoll wurde unterzeichnet
- Rechnung für LP 2-6 wurde gestellt
- Zahlungsfrist abgelaufen, Mahnung fruchtlos
- Bauherr nennt fadenscheinige Gründe, welche ich nicht akzeptiere
- Bauherr hat Vertrag mit anderem Vertragspartner inkl. Fertigstellungstermin und Vertragsstrafe für Bauwerk, für dessen Planung etc. wir mit LP 2-9 beauftragt wurden

Müssen wir trotz nicht-Bezahlung der offenen Rechnungen weitere Leistungen erbringen?
Wenn ich keine weiteren Leistungen erbringe, wird der Bauherr wohl in Verzug geraten. In dem Fall könnte er ja auf die Idee kommen, hierfür das Ing.-Büro verantwortlich zu machen. Er hat ja einen Vertrag über LP 2-9 und nur, weil er nicht zahlt, heißt das nicht, dass wir nicht weiterarbeiten müssen.

Wie verhalte ich mich nun richtig?
Ich werde mich mit einem Rechtsanwalt beraten, hätte aber interessehalber gern ein paar Meinungen dazu gehört, ganz unverbindlich.

Danke im Voraus und einen schönen Tag!

[Edited by kleinsteff on 30.01.2019 at 08:09 Uhr]

30.01.2019 at 08:08 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bauherr zahlt nicht - weitere Leistungserbringung geschuldet?

Was regelt denn Ihr Vertrag bzgl. Abschlagszahlungen?

Wenn Abschlagszahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht beglichen werden, kann das evtl. zur einer Kündigung ihrerseits berechtigen, denn Planungsverträge sind Kooperationsverträge. Wenn aber ein Umstand vorliegt, der zu einer Kündigung berechtigen würde, ist i.d.R. auch eine Leistungseinstellung möglich. Der AG müsste darüber nur rechtzeitig und juristisch einwandfrei informiert werden.

Alle Laienmeinungen hierzu (meine eingeschlossen) werden da m.E. nicht viel nützen, da ist eine juristische Betrachtungsweise zur Vertragserfüllung angebracht!

Verstehe ich Ihre weiteren Ausführungen richtig: Sie haben sichere Kenntnis davon, dass der Bauherr mit dieselben Leistungen, die er bereits vertraglich an Sie gegeben hat (Lph. 7-9), nochmal einem anderen Planer beauftragt hat? Haben Sie den Bauherrn schon mal danach gefragt und was hat er geantwortet?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

31.01.2019 at 11:21 Uhr
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kleinsteff
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Beiträge: 208
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IP: Logged
icon Re: Bauherr zahlt nicht - weitere Leistungserbringung geschuldet?

Der Vertrag regelt: Der AN ist berechtigt, nach jeder LP eine Abschlagsrechnung zu stellen. Bei Zahlung binnen 8 Tagen werden 3% Skonto eingeräumt.

Nein, es gibt keinen 2. Planer. Ich hab mich da unklar ausgedrückt:
Mein AG schuldet als Erschließungsträger bis zum xx.xx.19 ein fertiges Gewerk Straßenbau. Die Planung hierfür sowie die Verdinungsunterlagen entstammen unserem Büro.
Wenn wir nun die Leistung - nach Ankündigung - einstellen, gibt es keine Wertung und so auch erstmal keine Vergabe. Dadurch könnte sich Verzug ergeben,...

Sie haben Recht, ohne RA geht hier nichts mehr weiter.

31.01.2019 at 12:37 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bauherr zahlt nicht - weitere Leistungserbringung geschuldet?

Ok, soweit verstanden.

Im Rahmen ihrer Treuepflicht ist Ihnen zu empfehlen, die Tatsache einer evtl. Leistungseinstellung und die Begründung dafür nicht direkt dem Auftraggeber Ihres Auftraggebers zur Kenntnis zu geben. Mit dem haben Sie kein Vertragsverhältnis und ihre internen Angelegenheiten gehen den nichts an.

Sie sollten aber sehr deutlich (ggf. Einschreiben mit Rückschein) auf die möglichen Terminverschiebungen und die mögliche Nichteinhaltung des Endtermins hinweisen, wenn Sie sich zu einer Leistungseinstellung entschließen, das gehört zu Ihrer Beratungs- und Hinweispflicht als Planer!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

31.01.2019 at 16:56 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
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icon Re: Bauherr zahlt nicht - weitere Leistungserbringung geschuldet?

Vielen Dank für den wertvollen Hinweis!
Ich denke, es ist nun wichtig, alles richtig zu machen.

Schönes Wochenende!

01.02.2019 at 08:11 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Bauherr zahlt nicht - weitere Leistungserbringung geschuldet?

Zur Info:
"mein" Anwalt hat nun dem AG erklärt, dass die Leistung abgenommen wurde, daher nicht beanstandet wurde und somit auch keine Pflicht zur weiteren Leistungserbringung meinerseits besteht, wenn nicht gezahlt wird.
Der AG erklärt, dass er derzeit kein Geld habe und die Rechnungen aber sofort bezahlen werde, wenn er wieder flüssig sei.
Die Frage, warum man jemanden für sich arbeiten lässt, wenn man schon weiß, dass man die Rechnung "erstmal" nicht bezahlen kann, blieb unbeantwortet.

Es bewahrheitet sich wieder: die besten Jobs sind oft die, die man nicht annimmt.

07.02.2019 at 06:37 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bauherr zahlt nicht - weitere Leistungserbringung geschuldet?
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