|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
gertrud2
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.07.2004
IP: Logged
|
denkmalschutzrechtl genehm.
bis zu welchem Umfang gehört die Erlangung der denkmalschutzrechtl. Genehmigung zum Umgang der LPh 4 ?
Gegenstand der Planung sind nicht Veränderungen am Bauwerk (Kulturdenkmal) sondern sowas wie Umfeldschutz (im Rahmen Stadtsanierung).
Behörde will zunächst alle möglichen Details, genehmigt dann mit Auflagen (werden erfüllt) und will dann erneut Details.
Bis zu welchem Pkt. muß man solche gesonderte Zuarbeiten als Teil der "4" sehen und ab wann kann man diese als
Besondere Leistung betrachten ?
Schon mal vorab Dank für mögliche Hinweise
Gertrud
|
15.07.2004 at 05:12 Uhr |
|
|
Super-User
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.03.2007
IP: Logged
|
Re: denkmalschutzrechtl genehm.
Die Frage von gertrud2 ist zwar schon etwas älter - sie ist aber leider nie beantwortet worden.
Mich würde eine Antwort auf ihre Frage auch brennend interessieren - oder hat jemand evtl. einen Link oder eine Buchempfehlung parat in der das Thema HOAI in Bezug auf Denkmalschutzrechtl. Genehmigungen näher beleuchtet wird?
|
16.03.2007 at 15:57 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: denkmalschutzrechtl genehm.
Guten Tag zusammen,
generell gilt, dass in Lph. 4 das erarbeitet werden mus, was für die Erlangung aller öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erforderlich ist.
Allerdings dürften sich, wenn in der Genehmigungsplanung nicht mehr nur das Gebäude zu berücksichtigen ist, sondern auch eine nicht unerhebliche Anzahl von Objekten aus dem Umfeld (oder Freianlagen oder Verkehrsanlagen ...), die anrechenbaren Kosten nach § 10 (3a) deutlich erhöhen.
Alternativ sind ggf. Leistungen aus anderen Leistungsbildern als denen nach Teil II zu erbringen; das hängt von der zu erbringenden Leistung ab.
Ganz umsonst müssen Sie also nichts erbringen, was Objekte ausserhalb des Gebäudes betrifft.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
19.03.2007 at 10:24 Uhr |
|
|
Super-User
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.03.2007
IP: Logged
|
Re: denkmalschutzrechtl genehm.
Hallo Herr Doell,
vielen Dank für die Antwort.
Eine Sache würde mich aber noch interessieren: Wie sind denn die geforderten (ausführungsreifen) Details zu werten, die meiner Meinung nach ja zur Lph.5 gehören. Sind diese zur Ausführungsplanung zuzurechnen oder werden sie dann in Lph 4 als besondere Leistung zur Erarbeitung besonderer Prüfverfahren gewertet?
|
19.03.2007 at 12:17 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|