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FachbereichIV
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 21.03.2012
IP: Logged
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Honorarangebote mit 0% bei LPH
Ich habe Honorarangebote in der HZ II Mindestsatz für Tragwerksplanung erhalten, bei welchen die Leistungsphasen 1 und 2 mit 0% ausgewiesen waren. Darf ich sowas beauftragen oder liegt hier die Gefahr einer Mindestsatzunterschreitung vor?
Der 0 Anbieter ist nat. günstiger als seine Bewerber.
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02.05.2019 at 16:40 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarangebote mit 0% bei LPH
Zivilrechtlich liegen die Grenzen des "Beauftragen-dürfens" wohl nur bei der Sittenwidrigkeit, die hier nicht berührt sein dürften.
Honorarrechtlich könnte es sein, dass bei einem vereinbarten Honorar unterhalb der Mindestsätze diese vom Planer später eingefordert werden. Wie groß diese Gefahr ist, müssen Sie selbst beurteilen; erfahrungsgemäß steigt sie, je unerfahrener die Parteien sind und je mehr man sich wegen unerfüllter Erwartungen entfremdet oder verkracht.
Dabei ist zu beachten, dass bei einer behaupteten Mindestsatzunterschreitung das vertragliche Honorar mit allen Zuschlägen, Nebenkosten und Vergütungen für Besondere Leistungen mit dem gesetzlichen Mindesthonorar für die erbrachten Leistungen (ohne Zuschläge, Nebenkosten und Vergütungen für besondere Leistungen) verglichen wird. Diesen Vergleich können Sie auch jetzt schon vorab (mit den vorläufig angenommenen Kosten anstelle der später gültigen anrechenbaren Kosten auf Basis der Kostenberechnung, also mit einer gewissen Unsicherheit) anstellen.
Vergaberechtlich sind Sie evtl. als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten. Da helfen Ihnen die für Sie zuständigen Vergaberichtlinien weiter, die Ihnen die zuständige Vergabestelle sicher gern erläutert.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.05.2019 at 07:08 Uhr |
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knx-tech
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.12.2014
IP: Logged
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Re: Honorarangebote mit 0% bei LPH
Hallo
Ich bin ein Auftragnehmer war auf Grund eines solchen Angebot die letzten 4 Angebot jeweils zweiter weil ich die Angebote ordnungsgemäß abgegeben habe.
Muss nun ein solches Angebot Lph 1 und 2 mit 0% weg geprüft werde. Oder nicht bei einem Öffentlichen Auftraggeber
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
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08.05.2019 at 20:08 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarangebote mit 0% bei LPH
Ob das Angebot als effektiv unter den Mindestsätzen der HOAI liegend (also Honorar für zu erbringende Grundleistungen ohne irgendwas dazu unterhalb der Mindestsätze) anzusehen ist, müsste in einem ersten Schritt geprüft werden. In einem zweiten, ob das unzulässig ist - wie gesagt, wo kein Kläger da kein Richter.
Evtl. ist so ein Angebot eines Mitbewerbers aus wettbewerbsrechtlichen unzulässig und eine solche Vergabe verstößt vielleicht auch gegen vergaberechtliche Vorgaben. So etwas sollte man nicht unbedingt allein bekämpfen. Ich empfehle dazu die Einschaltung Ihrer Ingenieurkammer, die als berufsständische Organisation da mehr Erfahrung und Know-how haben dürfte.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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09.05.2019 at 08:15 Uhr |
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