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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Muss Architekt nach HOAI arbeiten?
Noch ist die HOAI preisrechtlich verbindlich und Verstösse dagegen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig.
Klagen wegen HOAI-Mindestsatzunterschreitungen (d.h. Vereinbarung einer Vergütung unter den Mindestsätzen und dann Klage auf Zahlung des HOAI-Mindesthonorars) kamen in der Vergangenheit meist durch.
Seitdem beim Europäische Gerichtshof eine Klage gegen die Verbindlichkeit der HOAI anhängig ist, setzen die Gerichte auf Antrag zunehmend die Verfahren aus, bis das geklärt ist.
Ich würde bei diesen Preisunterschieden mir sehr genau anschauen, welche unterschiedlichen Leistungen hier angeboten werden und die mit den vergleichen, was Sie genau für einen Leistungsbedarf haben. Den kennen Sie ja sicherlich aus Ihrer Bedarfsplanung.
Oder etwa nicht? Dann wird es schwierig, überhaupt vernünftige und vergleichbare Leistungs- (und Honorar-) Angebote zu erhalten!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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27.05.2019 at 11:06 Uhr |
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