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Otto Klabuhn
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 15.07.2004
IP: Logged
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Mehrfachplanung nach $20 HOAI
Hallo Forummitglieder,
darf ein Architekt Mehrfachplanung nach $20 HOAI berechnen, wenn aufgrund Bauherrenwunsch die Kubatur des Gebäudes beibehalten wurde, aber die Raumaufteilung im Inneren verändert wurde?
Herzlichen Dank, Otto Klabuhn
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15.07.2004 at 20:33 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Mehrfachplanung nach $20 HOAI
Nein. Kernaussage des § 20 HOAI sind die "grundsätzlich verschiedenen Anforderungen". Die sind nicht gegeben, wenn ich nur die Raumzuordnungen und -aufteilungen ändere. Da muss schon aus einer Zahnarztpraxis ein Ladengeschäft werden, um es mal übertrieben auszudrücken.
Ihr Planer schuldet als Grundleistung des § 15 HOAI, Leistungsphase 2, das Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben. Diese Leistung ist nicht gesondert zu vergüten.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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16.07.2004 at 06:43 Uhr |
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