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Stefan176
Level: Gast
IP: Logged
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Fehlerhafte Ausschreibung
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Es wurde ein Auftrag für einen Aussenputz mit Dämmung vergeben über eine Ausschreibung seitens Architekt , Betrag 45000,- Euro.
nach Fertigstellung des Gewerkes wurde mitgeteilt das in der Ausschreibung ein Fehler in den Mengen war, und die Arbeiten nun 69000,- Euro kosten.
Wärend der Duchführung wurde dies nicht mitgeteilt . Wer haftet nun für was ? Architekt oder Bauherr ?
Vielen Dank
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02.07.2019 at 13:39 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Fehlerhafte Ausschreibung
Haftungsfragen sind Rechtsfragen, das hat nichts mit der HOAI zu tun. Verbindliche Rechtsauskünfte erhalten Sie beim Anwalt Ihres Vertrauens.
Die übliche Argumentation bei Gerichten ist wohl, das Sie in Ihrem Fall ja auch einen Gegenwert für die 69.000 € erhalten haben. Wenn Sie Schadensersatz geltend machen möchten, müssten Sie einen Schaden beziffern und beweisen.
Was ein Gericht sicherlich auch fragen würde: was hätten Sie denn gemacht, wenn Sie von vornherein gewusst hätten, dass die Maßnahmen 69.000 € kosten?
Haben Sie denn die Ausschreibungmassen nicht mal mit der Ausführungsplanung verglichen?
Tipp für alle Leser
Die HOAI-Leistungsphasen bauen aufeinander auf. Vor einer Ausführungsplanung und Ausschreibung steht eine Vorplanung mit Variantenuntersuchungen und Kostenschätzung und eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung, in der die Konstruktion festgelegt und fachtechnische Berechnungen zum Thema Energie angestellt werden. Zu diesen Planungen gehören auch Massenermittlungen und natürlich Pläne. Damit wäre der Massenfehler evtl. vorher aufgefallen. Wer sich das spart, hat da auch keine Kontroll- und Entscheidungsmöglichkeiten. Was bleibt, ist ein Vergleich der Ausführungsplanung mit der Ausschreibung.
[Edited by fdoell on 05.07.2019 at 07:37 Uhr]
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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05.07.2019 at 07:35 Uhr |
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Stefan176
Level: Gast
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Fehlerhafte Ausschreibung
Hallo,
da haben Sie vollkommen Recht, aber wenn im Vorfeld schon auffällt das die Massenberechnung falsch ist, sollte der Architekt ja den Bauherren darüber informieren das die Preise bzw Ausschreibung mangelhaft ist . Erst nach Fertigstellung erscheint mir schon etwas ungewöhlich. Somit heisst das ja das alles was ein Architekt falsch macht, zu tolerieren ist .
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05.07.2019 at 08:17 Uhr |
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