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miwi
Level: Jr. Member

Beiträge: 1
Registriert seit: 06.09.2019
IP: Logged
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EuGH und HOAI: Mindestsatz gilt dennoch
Liebe Freunde der HOAI,
derzeit heftig umstritten ist, wie es nach dem Urteil des EuGH weitergeht: HOAI ist sofort unwirksam (zB OLG Celle) oder HOAI gilt noch (zB OLG Hamm). Auf die dortigem Argumente zum EU-Recht kommt es m. E. aber nicht an. Lösung: richtlinienkonforme Auslegung von § 1 HOAI:
Dazu habe ich einen Aufsatz in der IBR 2019, 1146 geschrieben, siehe https://michael-wiesner.de/wp-content/uploads/2019/09/2019-08-30%20Wiesner%20Aufsatz%20EuGH%20vs%20HOAI-final.pdf
Der Punkt ist: In Diskussion ist § 7 HOAI mit dem Mindest- und Höchstsatz. Kritik des EuGH war aber im Grunde § 1 HOAI, der von der deutschen herrschenden Meinung über (!) den Wortlaut hinaus auch auf Nichtarchitekten / Nichtingenieure angewandt wird. Ändert der BGH etc. seine Meinung, also reine Anwendung des § 1 HOAI allein auf Architekten / Ingenieure, besteht der EuGH-Vorwurf der deutschen "Inkohärenz" nicht mehr.
Das heißt: m. E. kann man nach wie vor mit sehr guten Gründen an den Mindestsätzen festhalten.
Ich hoffe, die Rechtsprechung greift diese Argumente auf. Es wäre die einfachste Lösung!
Liebe Grüße
Michael Wiesner, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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06.09.2019 at 17:40 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member

Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
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Re: EuGH und HOAI: Mindestsatz gilt dennoch
Guten Morgen,
das ist alles recht und schön. Was hilft es einen aber, wenn öffentliche Auftraggeber die Rechtssprechung dafür nutzen, in "Angebotseinholungen", die teils jeglicher Grundlage entbehren, offenen einen Preiswettbewerb unter den relevanten Büros anzetteln?
Wie zu erwarten, rechtfertigen öffentliche Auftraggeber dies mit dem Haushaltsrecht, welches im Grunde besagt, dass sie immer den wirtschaftlichsten Bieter zu wählen hätten. Wobei wirtschaftlich zu 99% = billigster ist.
Ich wundere mich etwas über die Leichtigkeit, mit der unsere Mitbewerber, Konkurrenten und Kollegen dies alles hinnehmen. Die Inhalte der ersten Dumping-Angebote wurden schon inoffziell "durchgestochen": Mindestsatz minus 10%, minus 15%,.... Die genauen Zahlen erfährt man ja selbstverständlich nicht.
Miteinander Reden traut sich scheinbar auch keiner, weil es ja im Prinzip auf Preisabsprache raus liefe ("lässt du die Finger von xxx, lass ich die Finger von yyy" )
Wenn die Kammern und Verbände nicht ganz schnell in dieser Richtung was unternehmen und für eine neue, gesetzlich verbindliche Honorarvorschrift sorgen, wird in Zeiten der Flaute oder des Abschwungs m.E. ein Büro-Sterben einsetzen und zugleich die Qualität massiv sinken. Man sollte sich da nichts vormachen: jeder, der lesen und rechnen kann, weiß, was ihm zu Zeiten des Mindestsatzes zugestanden hätte. Wenn nun für (zehn)tausende Euros weniger die gleiche Leistung erbracht werden soll, wird man sich der ein oder andere schon genau überlegen, mit welcher Detailschärfe dies geschehen muss.
[Edited by kleinsteff on 26.11.2019 at 08:20 Uhr]
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26.11.2019 at 08:20 Uhr |
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