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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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Programm
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
aufgrund des EUGH-Urteils zur Unzulässigkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI wurde in den Vertragsmustern des Landes Berlin der Passus: "Abschlag/Zuschlag auf Mindestsatzhonorar" (also einfach % auf das Grundhonorar bzw. 100%-Honorar) eingefügt.
Kennt jemand ein kleines Berechnungsprogramm oder ein Excel-Sheet, das diese Möglichkeit für die Leistungsbilder Gebäude-, Technik- und Tragwerksplanung bietet?
Mit freundlichen Grüßen
Oehme
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18.09.2019 at 13:09 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Programm
Guten Tag,
nochmal die Gegenfrage: wieso können Sie das nicht einfach mit dem Taschenrechner ausrechnen und von Hand unter Ihre bisherige Computerberechnung schreiben?
Oder, wenn Sie etwas gedruckt haben möchte, sich einen Dreizeiler in Excel schreiben, bei dem Sie das Ergebnis Ihrer Computerberechnung und den gewünschten Prozentsatz eintragen und dann Ihr Ergebnis dasteht, so dass Sie es ausdrucken können?
Oder suchen Sie ein Programm, das Ihnen die komplette Honorarberechnung von Anfang an liefert, mit prüffähiger Herleitung der anrechenbaren Kosten aus der Kostenberechnung und der Honorarzone sowie Einarbeitung von Nebenkosten und Besonderen Leistungen? Wo Sie statt der HOAI-Prozentsätze für Grundleistungsphasen reduzierte Prozentsätze gemäß der zu treffenden Honorarvereinbarung einsetzen? Das geht alles bereits mit den Excel-Honorarberechnungsdateien [url=https://www.forum-verlag.com/alle-produkte/bau-immobilien/bau-und-architektenrecht/5761/die-neue-honorarordnung-fuer-architekten-und-ingenieurleistungen-2013]im HOAI-Handbuch des Forum-Verlags[/url].
Sollen die prozentualen Reduzierungen nicht pro Leistungsphase in Form reduzierter Prozentsätze eingegeben werden, sondern in einer Extrazeile auftauchen (d.h. eine prozentuale Reduzierung gilt für alle beauftragten Leistungsphasen), kann man das Excel-Sheet leicht anpassen. Oder auch, wenn Sie pro Leistungsphase nebeneinander stehen haben wollen: HOAI-Prozentsatz, beauftragter Prozentsatz ohne Reduzierung, Reduzierungsprozentsatz und dann (als Multiplikationsprodukt der letzten beiden Zahlen) der Abrechnungsprozentsatz. Dann ist die Anpassung ein bißchen aufwendiger (das Excel-Sheet ist für eine gewisse Ausdrucksoptik aufgestellt, evtl. muss man da ein paar Zeilen zusätzlich einfügen), aber auch nicht viel. Bei Interesse wenden Sie sich an den Verlag, vielleicht möchte der die Sheets alle entsprechend überarbeitet haben., so dass sie jedem Nutzer zur Verfügung stehen. Falls nicht, kann das sicher auch individuell angepasst werden (nebst vielleicht weiteren immer wieder vorkommenden Darstellungswünschen, d.h. dass man einmalig die Sheets für einen bestimmten Auftraggeber anpasst). Wenn Sie das nicht selbst machen möchten: rufen Sie mich mal an dazu.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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19.09.2019 at 08:07 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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Re: Programm
Guten Tag,
ich suche (auch aus Haftungsgründen) lieber ein fertiges Programm (auch ohne Berechnung der anrechenbaren Kosten möglich).
Vielen Dank für Ihren Tipp: Ich frage mal beim Forum-Verlag nach?
Ihr Mitglied
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19.09.2019 at 09:19 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
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Re: Programm
Welche Haftungsrisiken sehen Sie?
Wenn es wirklich nicht anders geht, könnte man doch auch die Nebenkosten negativ angeben und darauf verweisen, dass dies als Nachlass zu werten ist?
Ich bin ja gespannt, wohin dieser neuerdings gängige Praxis des Nachlass gebens führen wird. Ich tippe auf weniger Leistung für mehr Geld für den Bauherrn.
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20.09.2019 at 06:42 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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Re: Programm
Haftung als öffentlicher Auftraggeber ggü. dem Rechnungshof, wenn die eigene Excel-Berechnung falsch ist. Deswegen möchten wir lieber ein professionelles Berechnungsprogramm.
Zu den Abschlägen: Seit dem EuGH-Urteil können Planer Ab- oder Zuschläge auf den Mindestsatz anbieten oder auch keine. Mich wundert es, dass seit dieser Möglichkeit fast nur Abschläge angeboten werden.
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20.09.2019 at 08:31 Uhr |
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