Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarabrechnung eines Bauunternehmers
Beitrag von Nachricht
moritz
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.08.2004
IP: Logged
icon Honorarabrechnung eines Bauunternehmers

Hallo,
ich habe gerade mit dem Bau eines Einfamilienhauses angefangen. Die Zeichnungen und den Bauantrag hat ein Bauunternehmer erstellt. Der Bauantrag ist bereits im Jahre 2002 erteilt. Wir haben diesen Bauunternehmer mehrfach gebeten, uns ein Angebot über den Bau zu erstellen. Dieser Aufforderung ist er nicht nachgekommen, so dass wir den Auftrag an ein anderen Bauunternehmer erteilt haben. Nun möchte der Unternehmer, der für uns die Zeichnungen, etc. erstellt hat gem. HOAI abrechnung. Darf er dieses obwohl er kein Architekt oder Ingenieur ist? Wenn ja wie hoch darf die Honorarrechnung ausfallen bei Baukosten von 200.000 €.
Vielen Dank für die Antworten.

03.08.2004 at 15:03 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung eines Bauunternehmers

Erst mal: die HOAI betrifft die Tätigkeit und nicht den Beruf. Wenn ein Schuhmacher Leistungen nach der HOAI erbringt, hat er auch nach der HOAI abzurechnen.

Fraglich ist nur, welche Leistungen vereinbart waren und welche erbracht wurden.

03.08.2004 at 20:49 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung eines Bauunternehmers

Gehen wir mal von anrechenbaren Kosten in Höhe von 172.413,79 € (= Nettobaukosten) aus.

Baugenehmigung erteilt = i. d. R. 27 % (Leistungsphase 1 - 4 HOAI)

Grundhonorar (100 %, Honorarzone 3, § 16 HOAI, Mindestsatz) = 18.822,97 €

Honorarberechnung:

Leistungsphasen 1 - 4: 27% aus 18.822,97 € = 5.082,20 €

Nebenkosten § 7 HOAI: (Eingentlich auf Einzelnachweis, der Einfachheit halber mit) 6 % aus 5.082,20 € = 304,93 €

Mehrwertsteuer: 16 % aus 5.387,13 € = 861,94 €

Summe brutto = 6.249,07 €



____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

05.08.2004 at 07:09 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Ramses
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 22.03.2004
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung eines Bauunternehmers

Habe ein ähnliches Problem!

Wie sieht es mit den Architektenkosten laut HOAI aus?

Müssen die nicht auch von der Pauschalsumme abgezogen werden? In diesem Fall die 18.000 Euro.

Oder wird, wie in meinen Fall, die vom Bauunternehmen kalkulierten Planungssatz abgezogen? z.b. 5.000 Euro

Mfg
Stefan

23.08.2004 at 14:15 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung eines Bauunternehmers

Wenn der Planer in dem Bauunternehmen angestellt ist, ist in der internen Unternehmensrechnung die Anwendung der HOAI nicht vorgeschrieben.

23.08.2004 at 15:00 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarabrechnung eines Bauunternehmers
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no