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moritz
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.08.2004
IP: Logged
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Honorarabrechnung eines Bauunternehmers
Hallo,
ich habe gerade mit dem Bau eines Einfamilienhauses angefangen. Die Zeichnungen und den Bauantrag hat ein Bauunternehmer erstellt. Der Bauantrag ist bereits im Jahre 2002 erteilt. Wir haben diesen Bauunternehmer mehrfach gebeten, uns ein Angebot über den Bau zu erstellen. Dieser Aufforderung ist er nicht nachgekommen, so dass wir den Auftrag an ein anderen Bauunternehmer erteilt haben. Nun möchte der Unternehmer, der für uns die Zeichnungen, etc. erstellt hat gem. HOAI abrechnung. Darf er dieses obwohl er kein Architekt oder Ingenieur ist? Wenn ja wie hoch darf die Honorarrechnung ausfallen bei Baukosten von 200.000 €.
Vielen Dank für die Antworten.
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03.08.2004 at 15:03 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung eines Bauunternehmers
Erst mal: die HOAI betrifft die Tätigkeit und nicht den Beruf. Wenn ein Schuhmacher Leistungen nach der HOAI erbringt, hat er auch nach der HOAI abzurechnen.
Fraglich ist nur, welche Leistungen vereinbart waren und welche erbracht wurden.
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03.08.2004 at 20:49 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung eines Bauunternehmers
Gehen wir mal von anrechenbaren Kosten in Höhe von 172.413,79 € (= Nettobaukosten) aus.
Baugenehmigung erteilt = i. d. R. 27 % (Leistungsphase 1 - 4 HOAI)
Grundhonorar (100 %, Honorarzone 3, § 16 HOAI, Mindestsatz) = 18.822,97 €
Honorarberechnung:
Leistungsphasen 1 - 4: 27% aus 18.822,97 € = 5.082,20 €
Nebenkosten § 7 HOAI: (Eingentlich auf Einzelnachweis, der Einfachheit halber mit) 6 % aus 5.082,20 € = 304,93 €
Mehrwertsteuer: 16 % aus 5.387,13 € = 861,94 €
Summe brutto = 6.249,07 €
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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05.08.2004 at 07:09 Uhr |
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Ramses
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 22.03.2004
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung eines Bauunternehmers
Habe ein ähnliches Problem!
Wie sieht es mit den Architektenkosten laut HOAI aus?
Müssen die nicht auch von der Pauschalsumme abgezogen werden? In diesem Fall die 18.000 Euro.
Oder wird, wie in meinen Fall, die vom Bauunternehmen kalkulierten Planungssatz abgezogen? z.b. 5.000 Euro
Mfg
Stefan
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23.08.2004 at 14:15 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung eines Bauunternehmers
Wenn der Planer in dem Bauunternehmen angestellt ist, ist in der internen Unternehmensrechnung die Anwendung der HOAI nicht vorgeschrieben.
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23.08.2004 at 15:00 Uhr |
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