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Haribobo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.02.2020
IP: Logged
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Bau Geräteschuppen
Guten Morgen zusammen,
ich plane einen 6x3 Meter Geräteschuppen hinter meiner Garage und benötige dafür einen Bauantrag.
Laut Landkreis Osnabrück benötige ich einen vereinfachten Bauantrag nach §63 der NBauO.
Mein Bauing. hat den Bauantrag inzwischen fertig und möchte nun eine stolze Summe von 1400€ netto.
Ich kenne mich leider nicht aus und suche den Weg deshalb hier im Forum.
Ist der Preis denn gerechtfertigt?
Er war einmal vor Ort am Haus, hat eine Baubeschreibung erstellt, einen Schnitt A-A (und eine Ansicht) erstellt, den Schuppen im Lageplan eingezeichnet und den Bauantrag erstellt.
Das Kostenverhältnis zu einem Geräteschuppen ist ja mehr als hoch...
Liebe Grüße,
PS: Ich weiß, dass man da hätte vorher drüber sprechen sollen...
Da dies ist ein Bekannter von meinem Schwiegervater ist, kann man da sicherlich noch was am Preis machen...
Leider weiß ich nicht, was ein angemessener Betrag ist, deswegen habe ich das hier reingestellt.
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06.02.2020 at 11:54 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Bau Geräteschuppen
Bei anrechenbaren Kosten unter 25.000 € ist die HOAI nicht mehr einschlägig, das Honorar kann frei vereinbart werden. Wenn Sie nichts vereinbart haben, gilt die übliche Vergütung nach BGB.
Auf den ersten Blick scheint das nicht unangemessen hoch zu sein. Wenn Sie es genau wissen wollen, fragen Sie doch den Planer mal nach seinem Zeitaufwand und dem angesetzten Stundensatz. Also ob das jetzt 10 Stunden mal 140 €/h oder 20 Stunden mal 70 €/h waren. Dann kann man weitersehen.
Tipp für alle Leser
Wie es der Fragesteller schon geschrieben hat: besser ist es, die Abrechnungsweise und bei Zeithonorar den Stundensatz und den geschätzten Aufwand vor Arbeitsbeginn zu besprechen, dann kann man bewusst entscheiden, ob man diesen oder jenen Planer beauftragen möchte.
Man bestellt doch auch kein Auto und erst wenn es da steht, fragt man, was es eigentlich kostet (und ist dann entsprechend erschrocken), oder?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.02.2020 at 11:35 Uhr |
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