M.W.
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Schlußrechnung nach Kostenanschlag
Seit 2002 planten wir mit Architekt unseren Haustraum. Geschlossen wurde HOAI-Vertrag für Hausbau, mit einer Kostenschätzung von 350.000 EUR (mehr sollte es nie kosten). Der Architekt wurde phasenweise beauftragt.
Zur Mitte LP 5 (Beginn 04) stellte sich heraus, dass Fehler in Plänen und aufgrund Fehlberatung (teure Dachkonstruktion, teure Materialauswahl, Betonbauteile wäre genauso teuer wie konv. Bauweise) des Architekt zu teuer geplant wurde. Einiges wurde schriftlich bemängelt (doppelte Abwasserpumpen, Elektroplanung etc.), jedoch nicht in den Plänen beseitigt. Es schlossen sich in der Ausschreibungsphase weitere Dispute bzgl. Planung und Auswahl der Handwerksbetriebe an.
Im persl. Gespräch gab der Architekt zu, dass er durch spezielle Zusammenfassung einzelner Gewerke so manchen Handwerker gegenüber anderen Betrieben bevorteilte. Nachträglich stellte der Architekt es als Funktionalausschreibung dar, die aber so nie beidseitig besprochen bzw. abgestimmt gewesen ist. Nach langem Hin und Her bemühte sich der Archi doch noch ganze 2 Firmen anzufragen, allerdings die gleichen in konv. Bauweise.
Aufgrund dieser Vorgehensweise hatte ich nicht die Möglichkeit Preise zu vergleichen und bemängelte dies. Es folgte eine Ankündigung von 15 % Mehraufschlag und 5 % für Ausschreibungsunterlagen nach. Wir haben diesbezüglich aber nichts schriftlich vereinbart, also haben wir diese Forderung nicht anerkannt. Anhand der geringen Angebotsauswahl (einzelne Gewerke nur 1 Angebot usw.) und Bevorzugung einzelner Haus und Hoflieferanten schätze der Architekt zu Beginn dieses Jahres überschlug der Architekt die Kosten auf über 599.000 EUR.
Da sich der Architekt äusserst unflexibel in der weiteren Zusammenarbeit gezeigt hat und absolut uneinsichtig an seinen Konzeptionen festhielt haben wir aus wichtigen Gründen den Architektenvertrag in der Leistungsphase 6 gekündigt.
Vor der Kündigung lag mir allerdings der Kostenanschlag noch nicht vor. Die vorherige Rechnung bezog sich auf die Kostenschätzung von 350.000 EUR im HOAI-Vertrag.
Nach der Kündigung erhielt ich dann die Schlußrechnung zusammengeheftet mit dem Kostenanschlag. Diese Rechnung bezieht sich nunmehr auf den neuesten Kostenanschlag. Jedoch beinhaltet der Kostenanschlag Firmen, für die wir uns bei der Vergabe nie entschieden hätten. Zum Teil hatte der Architekt auch keine anderen Zahlen, da wie bereits erwähnt bei einzelnen Gewerken nur 1 Angebot abgegeben wurde. Ausserdem tauchte in der Aufschlüsselung dann auf einmal die LP 7 auf, für die ich bisher den Architekt noch nicht einmal beauftragt hatte. Ebenso hat er für die LP's 3+4 einfach noch einmal Beträge aufgeführt (also Nachforderung gem. nach jetzigem Kostenanschlag 517.000 EUR), die aber längst abgeschlossen gewesen sind (nämlich nach Kostenschätzung von 350.000 EUR) !? Ein weiterer Punkt war dann der Punkt Mehraufwand für LP6 + 7 von über 5.000 EUR! Um welchen Mehraufwand es sich handelt bleibt das Geheimnis des Architekten oder sind es gar noch die anstehenden Korrekturen/Ergänzungen aufgrund seiner Fehlberatung,welche er sich jetzt bezahlen lassen möchte? Zum einen ist die LP 5 mangelhaft und trotz schriftlicher Aufforderungen nicht korrigiert/ergänzt worden, zum anderen ist LP 6 ebenfalls mangelhaft durchgeführt worden und u. E. nicht akzeptabel abgeschlossen und zur LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, da bleibt uns wirklich die Spucke weg, denn die hatten wir nicht beauftragt und nicht eine einzige Firma hat bisher von uns einen Zuschlag erhalten, weil die Kosten aufgrund der Fehlberatung explodiert sind.
Wir haben die Rechnung zu unserer Entlastung zurückgesandt , also nicht akzeptiert und um Korrektur gebeten, da es für uns es keine vertragliche Grundlage für den 517.000 EUR Kostenanschlag gibt, wir haben dem nicht zugestimmt.
Ende 2003 hatten wir bereits für die LP 5 10 % gezahlt, da bezog sich aber die LP 5 noch auf 350.000 EUR! Eigentlich sind wir auch nicht bereit die neue Schlußrechnung zu bezahlen, da sich der Architekt weigert seine Fehler in einigen Plänen zu korrigieren, ausserdem fehlt mir die gesamte Elektroplanung; Pläne in richtigem Maßstab fehlen.
Mal abgesehen von dem ganzen Theater evtl. neuer Architekt/Bauingenieur und der Zeitverzug. Haben wir uns richtig verhalten? Was kann der Architekt noch geltend machen und was nicht? Wonach wird die Schlußrechnung nun berechnet? Welche Möglichkeiten haben wir noch?
Für schnelle Hilfe wären wir sehr dankbar
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