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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Angaben zu Durchbrüchen
Beitrag von Nachricht
Mswebbox
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.10.2010
IP: Logged
icon Angaben zu Durchbrüchen

Hallo zusammen,

hier geht es um die Frage, wer (Objektplaner oder Fachplaner TA) ist für die konkrete Angabe von Wand- und Deckendurchbrüchen mit getrennter Darstellung nach

• Breite,
• Höhe,
• Bauteilstärke und
• Bauteil/ Material

zuständig.

Zur Erstellung einer VOB-konformen Ausschreibung ("... Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ..." müssen die o. a. Informationen vorliegen.

Ausgangssituation: Der Fachplaner TA ist (u. a.) mit den Grundleistungen der LPH 5 und 6 beauftragt.

Frage: Wer erstellt die konkrete Liste für zu erstellende Schlitze und Durchbrüche für z. B. die Rohbau- bzw. Trockenbauausschreibung (Wände)?

Danke vorab für konstruktive Hinweise.


05.03.2020 at 16:20 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Angaben zu Durchbrüchen

Die Verteilung der Leistungspflichten bzgl. der Schlitze und Durchbrüche bei der Ausführungsplanung können Sie [url=https://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=3184&page=0#14872]hier[/url] nachlesen.

Wenn der Gebäudeplaner sich planerisch um Rohbau- und Trockenbauwände zu kümmern hat, muss er diese Schlitze und Durchbrüche dann auch ausschreiben und überwachen, dazu gehören natürlich auch Massenermittlungen. Wenn alle S+D in den Plänen dargestellt sind und in den Massen erfasst, braucht man eigentlich keine Liste mehr, es sei denn der Gebäudeplaner möchte sich die Abrechnung vereinfachen und Fehler bei der Herstellung vermeiden, dann kann er sowas natürlich zusätzlich auf die Pläne setzen (oder auch S+D mit wiederkehrenden Abmessungen mit einer lfd. Nr. versehen und dann eine Typenliste mit genauen geometrischen Abmessungen als Legende auf den Plan malen, um außer der Vermaßung der S+D-Lage im Raum nicht so viel Text in der Zeichnung selbst unterbringen zu müssen).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.03.2020 at 21:17 Uhr
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