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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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Wiederholung Grundleistungen
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
eine Baufirma hat in LPH 8 gekündigt. Daraufhin muss der Planer den Rest der Arbeiten neu ausschreiben und die neue Baufirma auf der Baustelle einweisen.
Ich lese hier Kommentierung, dass LPH nicht schon abgeschlossen sind, wenn alle Gewerke einmal ausgeschrieben wurden, sondern erst, wenn keine Leistung mehr ausgeschrieben werden muss, da sich das Leistungsziel nicht geändert hat. Wie oft bis zum Eintritt des Werkerfolgs Leistungshandlungen notwendig sind, ist danach nicht von Belang.
Zählt dies nach Ihrer Auffassung somit noch zu den Grundleistungen der LPH 6, 7 und 8 oder ist dies zusätzlich als Wiederholung von Grundleistungen zu honorieren?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mitglied
[Edited by Mitglied on 20.04.2020 at 05:21 Uhr]
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20.04.2020 at 05:21 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Wiederholung Grundleistungen
Die Grundleistung der Lph. 5-7 waren mit der Vergabe abgeschlossen.
Hier geht es aber nicht nur um die Wiederholung der unveränderten Ausschreibung, z.B. weil kein Angebot reinkam, sondern um die Erstellung einer ganz neuen angepassten Planung und Ausschreibung dazu. Wenn ein Unternehmen mitten in den Arbeiten aufhört, muss ein anderes daran anschließen. Hier geht es um detaillierte Leistungsfeststellungen und Anschlussarbeiten zur Aufrechterhaltung einer Haftung und Gewährleistung für das gesamt Bauvorhaben. Das kann für den Planer zusätzliche Leistungen in Lph., 5, 6 und 7 sowie besondere Leistungsfeststellungen als Voraussetzung dazu bedeuten, die ebenfalls nicht zu den Grundleistungen gehören und deshalb gesondert zu vergüten sind.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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20.04.2020 at 10:47 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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Re: Wiederholung Grundleistungen
Sehr geehrter Herr Doell,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Gibt es zu Ihrer Feststellung Kommentierung oder Rechtsprechung?
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied
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22.04.2020 at 08:13 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Wiederholung Grundleistungen
Schauen Sie mal bei www.iww.de und suchen Sie nach "Vergütung Mehraufwand bei Insolvenz", da gibt es 2 Aufsätze zu.
[Edited by fdoell on 22.04.2020 at 12:19 Uhr]
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.04.2020 at 12:17 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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Re: Wiederholung Grundleistungen
Dankeschön. Dieser Herausgeber ist aber schon sehr auftragnehmerfreundlich, auch bei anderen Publikationen.
Die Vereinbarung eines Zusatzhonorars auf Grundlage dieser Aufsätze (ohne neutrale Rechtsprechung und Kommentierung) würde bei uns einer Prüfung durch den Landesrechnungshof oder Fördermittelgebern nicht standhalten.
[Edited by Mitglied on 24.04.2020 at 11:50 Uhr]
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22.04.2020 at 12:23 Uhr |
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