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maierhh
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 26.06.2018
IP: Logged
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Architekt tritt vom Vertrag zurück
Eine Frage an die Experten:
- Unser Architekt hat einen Auftrag
über 57.000 €, und legt die
Arbeit einfach nieder?
Wie sollen wir da vorgehen?
mfg Maier
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28.05.2020 at 16:11 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Architekt tritt vom Vertrag zurück
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht für den Planer nur bei schwerwiegendem Grund, z.B. Nichtbezahlen unstreitiger Rechnungen, dauerhaft fehlende Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, Unzumutbarkeit der weiteren Auftragsbearbeitung wegen schwerer Beleidigung oder körperlichem Angriff o.ä..
Wenn der Planer nicht kündigt, sondern "nur" nicht weiterarbeitet, muss ihn der Auftraggeber (nachweislich, also schriftlich per Einschreiben mit Rückschein) zur vertragsgemäßen Wiederaufnahme seiner Tätigkeiten auffordern, ihm eine datumsmäßige Frist für die Vorlage bestimmter Ergebnisse setzen und ihm andernfalls die AG-seitige Kündigung und Ersatzvornahme androhen. Da hierbei juristische Fallstricke drohen, sollte für diesen Fall ein Anwalt hinzugezogen werden.
Vorab wäre aber zunächst einmal das Gespräch zu suchen: warum arbeitet der Planer nicht weiter? Ist er schwer erkrankt, überlastet oder hat er Gründe, die aus seiner Sicht im Auftraggeber liegen?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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31.05.2020 at 01:47 Uhr |
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