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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Sind Kosten für Sachvetändigenabnahmen honorarfähig?
Beitrag von Nachricht
Suffi
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.04.2019
IP: Logged
icon Sind Kosten für Sachvetändigenabnahmen honorarfähig?

Guten Tag zusammen,

unser AG streicht uns aus der Kostenberechnung die Positonen der Sachverständigenabnahmen heraus, mit der Begründung, diese seien nicht honorarfähig.
Für mich nicht nachvollziehbar!

Googeln hat nichts gebracht, die Suche hier funktioniert wohl nicht.

Mfg

09.06.2020 at 12:11 Uhr
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: Sind Kosten für Sachvetändigenabnahmen honorarfähig?

Sehr geehrte Suffi,
Sachverständigenabnahmen gehören in KG700 und sind auch keine Planungsleistungen des Ingenieurs oder Architekten. Deshalb sind die wohl auch nicht honorarfähig, so sagen uns unsere AGs gleichlautend (obwohl wir Arbeit damit haben).

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

09.06.2020 at 14:54 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Sind Kosten für Sachvetändigenabnahmen honorarfähig?

Gleichwohl gehören SV-Kosten in die Kostenberechnung. Schließlich gehören alle Kosten aller Kostengruppen dort hinein und nicht nur diejenigen, die für bestimmte Planungen anrechenbar sind.

Nach der DIN 276:2018 Kap. 4.3.4 sind sogar bereits angefallene Ausgaben für Grundstück, Erschließung, Baunebenkosten usw. zu erfassen.

Hier kann man nur AG und AN empfehlen: mal die DIN 276 lesen, gleich ob die DIN 276-1 von 2008 oder die DIN 276 von 2018!

Die anrechenbaren Kosten sind immer erst aus der (kompletten) Kostenberechnung zu entwickeln. Sie umfassen alles was Vertragsgegenstand der jeweiligen Planung ist und bei Objektplanungen auch die begrenzt anrechenbaren kosten der TA, beides unter Berücksichtigung mitverarbeiteter Bausubstanz. Das wird nach der DIN 276-2018 noch komplizierter als vorher, weil dort in KG 300 Pflanzungsplanungen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen mit erfasst werden ...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.06.2020 at 15:51 Uhr
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Suffi
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.04.2019
IP: Logged
icon Re: Sind Kosten für Sachvetändigenabnahmen honorarfähig?

Guten Tag Herr Doell,

danke für Ihre Anmerkungen.
Sie haben natürlich recht, ich habe mich in Bezug auf die Herausnahme der Kosten nicht korrekt ausgedrückt.
Richtig ist, dass die Kosten für die Sachverständigenabnahmen in die KG 700 verschoben wurden.

Die Kernfrage ist, sind die Kosten für den Sachverständigenabnahmen honorarfähig oder nicht?

Unter den Grundleistung der AG8 ist folgendes beschrieben:
l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

Daraus schließen wir, dass es auch zu honorieren ist.

Mit freundlichen Grüßen


[Edited by Suffi on 15.06.2020 at 13:22 Uhr]

15.06.2020 at 10:35 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Sind Kosten für Sachvetändigenabnahmen honorarfähig?

Die Aufwendungen der Objektüberwachung bzw. Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung (bei IB und VA) sind mit der Vergütung von Grundleistungen in Lph. 8 abgegolten.

Die Aufwendungen eines Sachverständigen (-Instituts) oder der Baubehörde bei der behördlichen Abnahme sind Baunebenkosten und gehören nicht beim Objekt zu den anrechenbaren Kosten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.06.2020 at 08:15 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Sind Kosten für Sachvetändigenabnahmen honorarfähig?
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