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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Fahrradparkhaus
Beitrag von Nachricht
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Fahrradparkhaus

Werte Forumsteilnehmer,

zählt ein Fahrradparkhaus zu den Ingenieurbauwerken?

Wo könnte ich dies ggf. nachlesen?

Mit freundlichen Grüßen

Mitglied

12.06.2020 at 06:39 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Fahrradparkhaus

Guten Tag,

allein aus der Bezeichnung Fahrradparkhaus kann man noch nicht festlegen, ob es sich um eine Gebäude oder ein Ingenieurbauwerk handelt.

Die Objektlisten für Gebäude (Anl. 10.2 der HOAI) nennen bei der Gruppe der Gebäude für Infrastruktur einfache Garagenbauten sowie Parkhäuser, -garagen und Tiefgaragen jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsarten. Die Objektlisten für Ingenieurbauwerke (Anl. 122 HOAI) nennen bei der Gruppe 7 sonstige Einzelbauwerke eigenständige Tiefgaragen.

Ein Fahrradparkhaus ist dabei nicht explizit genannt. Man muss also evtl. nach anderen Merkmalen suchen, die eine Einordnung als Gebäude oder Ingenieurbauwerk begründen. Ein Zuordnungsmerkmal ist ein Dach - "was ein Dach hat, ist ein Gebäude" (Seifert). Demgegenüber kennt die HOAI jedoch auch Ingenieurbauwerke mit Dächern (z.B. Wasserwerke), die jedoch konstruktiv-funktional von der Aufgabe "Wasseraufbereitung" gekennzeichnet sind.

Wenn es sich bei dem Fahrradparkhaus um eine oberirdisches Bauwerk (mit Dach) handelt, kann man wohl eher von einem Gebäude (der Infrastruktur) ausgehen, bei einem komplett unterirdischen Bauwerk eher von einem Ingenieurbauwerk. Werden Räume innerhalb eines Ingenieurbauwerks für diesen Zweck hergerichtet (z.B. sonst ungenutzten Stockwerke in einem mehrstöckigen U-Bahnhof). kann es sich auch um einen Innenraum handeln.

Für eine objektivere Betrachtung müsste man mehr über Konzept, Konstruktion und Bauweise wissen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.06.2020 at 08:54 Uhr
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Fahrradparkhaus

Guten Tag,

ich gehe eher von oberirdischen Anlagen zum Abstellen von Fahrrädern, ggf. ohne Sanitäreinrichtungen und Aufenthaltsräume für Menschen aus.

Es wird natürlich unpraktikabel (auch für Vergaben und Verträge), wenn jeder Einzelfall zu betrachten ist und je nach Bauweise ein Fahrradparkhaus als Gebäude und ein anderes als Ingenieurbauwerk einzuordnen ist.

Locher, Koeble, Frik (HOAI-Kommentar, 12. Auflage, Rdn. 8 zu § 2): lt. HOAI 2013 für Begriff Gebäude wieder maßgebend, ob Eignung und Bestimmung nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen zu bejahen.

[Edited by Mitglied on 15.06.2020 at 12:09 Uhr]

15.06.2020 at 12:06 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Fahrradparkhaus

Ohne Ihr "ggf." wäre doch nach dem Kommentar alles klar: oberirdische Anlagen ohne Sanitäreinrichtungen und ohne Aufenthaltsräume sind nach dem Kommentar von Koeble in LKF Ingenieurbauwerke, solche mit Sanitäranlagen und Aufenthaltsräumen sind Gebäude.

So verständlich der Wunsch nach Vereinheitlichung aller Fälle ist, ist doch nach HOAI - und dem von Ihnen zitierten Kommentar - eine Unterscheidung von Fall zu Fall zu treffen.

Die Bedarfsermittlung, die von öffentlichen Auftraggebern zu erwarten ist, sollte diese Zuordnung am besten gleich mit klären, damit die Verwaltung weiß, wen sie für die Planung kontaktieren soll.

Aus gestalterischen Gründen würde ich bei oberirdischen Anlagen dabei Hochbaugestalter (z.B. ArchitektInnen) bevorzugen.

Sie dürfen eine Vergütung auch immer für Gebäudeplanung vereinbaren, das dürfte regelmäßig mehr Honorar als das für Grundleistungen der Ingenieurbauwerke ergeben (und damit über den Mindestsätzen dort liegen, so dass auch keine Mindestsatzunterschreitung vorliegt), da bei Ingenieurbauwerken ja immer noch als Besondere Leistung die Örtliche Bauüberwachung im Detail leistungs- und honorarmäßig zu vereinbaren ist (aber dabei stoßen etliche Architekten leider schon an ihre Kenntnisgrenzen).

Die Grundleistungen sind halt ein bißchen verschieden bei Gebäuden und Ingenieurbauwerken, das muss man bedenken...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.06.2020 at 08:29 Uhr
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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icon Re: Fahrradparkhaus

Vielen Dank, Herr Doell, für die (wie immer) aufschlussreiche Antwort.

Bis zum nächsten Mal.

16.06.2020 at 09:05 Uhr
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