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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Kosten der Maschinentechnik in der OPL
Beitrag von Nachricht
Ricoche
Level: Sr. Member
Beiträge: 32
Registriert seit: 25.11.2016
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icon Kosten der Maschinentechnik in der OPL

Guten Tag,
wir planen einen Schiffsbelader für Schüttgut in den Lph. 1 bis 5 der HOAI 2013 und fragen uns, ob die Antriebe (z.B. die E-Motoren, die Hydraulikzylinder sowie sonstige maschinentechnische Komponenten), die zum Betrieb der Anlage benötigt werden und die wir berechnen, auswählen und in die Anlage einplanen, in der Objektplanung unter § 42 (1) voll anrechbar sind oder ob sie zu den Kosten der technischen Anlagen gehören und nach §42 (2) nur anteilmäßig berücksichtigt werden.
Vielen Dank.

12.06.2020 at 12:21 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Kosten der Maschinentechnik in der OPL

Wenn nur Sie diese Teile planen und berechnen und sonst kein weiterer Fachplaner für technische Ausrüstung (dessen Leistung Sie "nur" bei sich integrieren müssen) fallen die wohl unter Maschinentechnik im Sinne des § 42 Abs. 1 HOAI und sind dann bei dem Ingenieurbauwerk voll anrechenbar.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.06.2020 at 08:58 Uhr
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Ricoche
Level: Sr. Member
Beiträge: 32
Registriert seit: 25.11.2016
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icon Re: Kosten der Maschinentechnik in der OPL

Sehr geehrter Herr Doell,
die maschinentechnischen Komponenten (Maschinenbau) des Schiffsbeladers sind als besondere Leistung vereinbart worden. Es wurde darüber eine gesonderter Ingenieurvertrag geschlossen. Insofern stellt der Maschinenbau keine klassische technische Ausrüstung im Sinne der HOAI dar, da sich keine passende Anlagengruppe gefunden hat. Die Planung und Berechnung des Maschinenbaus wurden aber von uns allein erbracht.

15.06.2020 at 10:26 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Kosten der Maschinentechnik in der OPL

Nun, wenn Sie die Planung der Maschinentechnik als Besondere Leistung vergütet bekommen, müsste doch auch geregelt sein, ob sie überhaupt noch einmal bei dem Ingenieurbauwerk anrechenbar ist oder nicht.

Man kann dann nämlich möglicherweise schlussfolgern, dass die Maschinentechnik nicht nach § 42 Abs. 3 in Form anrechenbarer Kosten beim Ingenieurbauwerk berücksichtigt wird, sondern dort ganz herausgenommen wird, also - wegen der separaten Vergütung - dort auch nicht mehr anrechenbar ist. Denn das Objekt, das als Ingenieurbauwerk vergütet wird, ist dann die Verladeanlage ohne die Maschinentechnik.

Genau wird man das aber nur anhand Ihres Vertrages ermitteln können.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.06.2020 at 08:12 Uhr
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Ricoche
Level: Sr. Member
Beiträge: 32
Registriert seit: 25.11.2016
IP: Logged
icon Re: Kosten der Maschinentechnik in der OPL

Sehr geehrter Herr Doell,
der Maschinenbau wurde als Fachplanung aus dem HOAI Vertrag herausgenommen, weil sich keine geeignete Objektliste in der TA gefunden hat. Das ist beim Maschinenbau oft der Fall. Bei der E-Technik z.B. ist völlig klar, dass es sich um eine Fachplanung nach HOAI handelt (Anlagengruppe 4 und 5) und diese auch über die TA als Fachplanung bezahlt wird. Trotzdem wird die E-Technik zusätzlich über den § 42 (2) in der Objektplanung berücksichtigt (Integrationskosten) und das zumeist zu 100%, da die sonstigen anrechenbaren Kosten der Objektplanung normalerweise deutlich höher sind als die Kosten der E-Technik. Da der Maschinenbau auch in das Tragwerk der Verladeanlage quasi integriert werden muss, sehen wir dort auch einen Honoraranspruch, genauso wie für die TA E-Technik.
Der §42 schreibt, dass .. die Kosten für die Anlagen der Maschinentechnik, die der Zweckbestimmung des Ingenieurbauwerks dienen, sind anrechenbar, soweit der AN diese plant oder deren Ausführung überwacht.“ Nun sind wir unsicher, ob nun der Absatz 1 oder der Absatz 2 des §42 für uns zutrifft.

16.06.2020 at 09:49 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kosten der Maschinentechnik in der OPL

Wenn der Planer des Ingenieurbauwerks auch die Maschinentechnik plant oder ihren Einbau überwacht, gehören die Kosten nach § 42 Abs. 1 zu den nicht beschränkten aK (also wie die Kosten des IBs selbst).

Plant ein anderer Planer die Maschinentechnik, die aber weiterhin integraler Bestandteil des Ingenieurbauwerks ist, muss der AG 2 getrennte Planungen für dasselbe Objekt vergüten (was wegen der Tabellenhonorare zu mehr Honorar führt als bei einer gemeinsamen Beauftragung) und beiden Planern i.d.R. einen Zusatzaufwand für die Integration vergüten. Das macht man also nur dann, wenn aus fachlichen oder persönlichen Gründen eine solche Konstellation gewünscht wird. Wenn der IB-Planer das kann, macht er es mit und die Kosten der MT sind wie die des IBs voll anrechenbar.

Technische Ausrüstung wird die Maschinentechnik nicht durch eine Honorarvereinbarung. Sie ist und bleibt etwas anderes. Sie wird zwar leistungsmässig und geometrisch bzw. von den Lasten her bemessen, aber praktisch aus dem Katalog ausgesucht und vom Anbieter en bloc geliefert und aufgestellt. Die HOAI sagt in der amtlichen Begründung zur Fassung von 1996: „ohne jegliche Anschlusstechnik“, also im Prinzip angeliefert, aufgestellt (oder fixiert), Stecker rein und läuft.

Eine Technische Ausrüstung dagegen erfordert fachtechnische Berechnungen im Detail und eine detaillierte Planung, hierbei bleibt auch die fachliche Verantwortung für das Zusammenspiel aller Teile beim TA-Planer.

In Ihrem Fall scheint es so, dass Sie die Planung der Maschinentechnik nicht - wie es die HOAI vorsieht - so vergüten, dass die Kosten voll neben denen des sonstigen Ingenieurbauwerks anrechenbar sind, sondern auf andere Weise (pauschal, nach Stunden oder was auch immer).

Sie und Ihr Auftraggeber haben sich also entweder entschlossen, die Kosten der MT komplett aus der HOAI-Berechnung herauszunehmen und mit ihr alle Aufwendungen zu vergüten, die Sie mit der MT und ihrer Integration in das IB sowie den Anschlüssen an die TA (z.B. Stromversorgung) haben, oder Sie haben vereinbart, diese Kosten in irgendeiner Weise doch auch in die HOAI-Berechnung einfliessen zu lassen. In welcher, das kann aber nicht hier im Forum geklärt werden, das kann ausschliesslich Ihr Vertrag!

Wenn Sie dort (unabhängig von Regelungen der HOAI) vereinbart haben, dass die Maschinentechnik bei der Vergütungsberechnung für die Ingenieurbauwerksplanung honorarmässig wie Kosten der technischen Ausrüstung behandelt werden sollen (aber nur dann), dann setzen Sie sie halt auch so an.

Wenn Ihr Vertrag dazu gar nichts sagt, sehe ich eher die Variante, dass diese Kosten aus der HOAI-Berechnung draussen sind.

Aber was haben Sie und Ihr Auftraggeber denn bei Vertragsabschluss gewollt? Gibt es als Anlage zum Vertrag denn nicht eine vorläufige Honorarermittlung, aus der die angedachte Rechenmethodik hervorgeht, wenn schon der Vertragstext nichts dazu sagt?

Hier kann man mit den bisher bekannten Informationen nur darüber schreiben, was die HOAI und die Rechtsprechung zu gewissen Honorarberechnungsmethoden sagen, aber nicht Ihren Vertrag (den wir noch nicht einmal kennen) interpretieren.

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
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18.06.2020 at 07:14 Uhr
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