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fdoell
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Entwurf HOAI 2020 erwartet
Das BMWi hat einen Entwurf zur Änderung der Ermächtigungsgrundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, dem ArchLG, vorgelegt. Notwendig wurde die Anpassung wegen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019. Im vorliegenden Entwurf werden die derzeitigen verbindlichen Honorartafeln zukünftig als Honorarorientierung ausgestaltet.
Der Entwurf kann [url=https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-eines-gesetzes-zur-regelung-von-ingenieur-und-architektenleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=6]hier[/url] eingesehen werden.
Aus Sicht der Bundesingenieurkammer, der Bundesarchitektenkammer und des AHO gehen viele in dem Entwurf genannten Regelungsvorschläge in die richtige Richtung. Zu begrüßen ist insbesondere die in der künftigen Ermächtigungsgrundlage festgelegte grundsätzliche Beibehaltung der Leitfunktion der (künftigen) HOAI als Preisorientierung, die auch der EuGH in seinem Urteil durchaus als zulässig und zielführend erachtet hat. Auch ist die Gleichstellung der – bislang nur als Beratungsleistung deklarierten Ingenieurleistungen der Anlage I – mit den übrigen Ingenieurleistungen der HOAI ganz im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung und damit ausdrücklich zu begrüßen.
Fehlen tut aus Sicht von BIngK, BAK und AHO aber bspw. noch die Aufnahme eines Angemessenheitsvorbehalts ähnlich wie die Steuerberatervergütungsverordnung ihn kennt. Leistung und Preis müssen in einem angemessenem Verhältnis zueinander stehen. Hierauf müssen insbesondere die öffentlichen Auftraggeber achten – auch um ihrer Signalwirkung gerecht zu werden.
Darüber hinaus ist auch der Wegfall der Bezugnahme auf die HOAI in den §§ 76, 77 VgV aus Sicht von BIngK, BAK und AHO weder zielführend noch in der Form notwendig. Die Bezugnahme auf die Regelungen der HOAI unterstreichen die Wichtigkeit des Leistungswettbewerbs und haben daher Appellfunktion.
BIngK, BAK und AHO haben die noch zu ergänzenden Punkte in einer gemeinsamen Stellungnahme gebündelt und den handelnden Ministerien zur Verfügung gestellt. Das Gesetz zur Änderung des ArchLG soll noch im Juli ins Kabinett und nach der Sommerpause dem Bundestag vorgelegt werden. Zeitgleich wird an dem Entwurf für eine neue HOAI gearbeitet. Beide Regelwerke sollen noch in 2020 finalisiert werden.
Die Stellungnahme kann man [url=https://bingk.de/wp-content/uploads/2020/06/Stellungnahme_RefE-ArchLG_AHO-BAK-BIngK_Stand_18062020.pdf]hier[/url] einsehen.
Quelle: [url=https://bayika.de/de/aktuelles/meldungen/2020-06-24_HOAI_BMWi-legt-Entwurf-des-ArchLG-vor.php]Bayerische Ingenieurekammer - Bau[/url]
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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02.07.2020 at 15:24 Uhr |
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