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Olliwac
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.09.2004
IP: Logged
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Zustandekommen eines Vertrages
Ich stehe vor folgendem Problem:
Vor ca. einem Jahr hat mein Schwiegervater mit dem Gedanken gespielt ein Mehrfamileienhaus zu bauen.
Ein Architekt wurde gebeten eine Kostenschätzung vorzunehmen.
Ein schriftlicher Auftrag wurde nicht erteilt. Seitens des Archtiketen wurden keinererlei Aussagen über die Kostenpflichtigkeit dieser Leistungen gemacht.
Von diesem Bauvorhaben wurde Abstand genommen. Dem Architekten wurde dieses mitgeteilt.
Das Grundstück wurde den Kindern zur freien Verfügung übergeben und mit zwei Doppelhaushälften bebaut.
Nach fast einem Jahr erhielten wir eine Rechung des ursprünglich angesprochen Architekten über Planungsleistungen mit dem Hinweis es währe ein Vertrag mit Ihm zustande gekommen.
Gibt es hier einen rechtlichen Anspruch ?
Danke für alle Antworten !
O. Wachter
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09.09.2004 at 11:44 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Zustandekommen eines Vertrages
Es könnte ein mdl. Vertrag zu Stande gekommen sein, bei Ihren unpräzisen Angaben könnte man evtl. auch annehmen, daß Sie über das Stadium der Aquise nicht hinausgekommen sind.
Haben Sie denn eine Kostenschätzung erhalten und wie ausführlich war diese? Oder haben Sie gar nichts erhalten?
Wenn ein Vertrag zu Stande gekommen ist, ist die Rechnung auf der Basis der HOAI zu erstellen und muß prüffähig sein.
Evtl. sind Fristen zu beachten. Wenn Sie erst nach langer Zeit nach Kündigung die Kostenschätzung erhalten haben, kann auch ein solcher Verzug anzunehmen sein, daß evtl. keine Vertragserfüllung vorliegt.
Also je nach Summe evtl. als Lehrgeld ohne Kommentar zahlen oder sich mit einem Fachrechtsanwalt genau beraten.
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10.09.2004 at 05:46 Uhr |
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