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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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§ 10 Absatz 2 neue HOAI 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
der neue § 10 Absatz 2 wird lauten: Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer über die Wiederholung von Grundleistungen, ohne dass sich dadurch die anrechenbaren Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten ändern, ist das Honorar für diese Grundleistungen entsprechend ihrem Anteil an der jeweiligen Leistungsphase in Textform zu vereinbaren.
Kann man trotzdem die Wiederholung von Grundleistungen nach Stunden vereinbaren?
Das hat sich bei uns nach dem EuGH-Urteil zur Unzulässigkeit der Mindestsätze bewährt, da dies den tatsächlichen zusätzlichen Aufwand und nicht eine eher fiktive Prozentzahl (Anteil an LPH) widerspiegelt.
Ihr Mitglied
[Edited by Mitglied on 26.11.2020 at 06:12 Uhr]
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26.11.2020 at 06:11 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: § 10 Absatz 2 neue HOAI 2021
Natürlich!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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26.11.2020 at 12:04 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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Re: § 10 Absatz 2 neue HOAI 2021
Ich hatte noch etwas vergessen: Kann man gemäß neuer HOAI 2021 die Wiederholung von Grundleistungen auch nach Stunden vereinbaren, wenn man die Grundleistungen nach anrechenbaren Kosten prozentual vereinbart hat?
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27.11.2020 at 08:28 Uhr |
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FlemING. ConsultING.
Level: Member
Beiträge: 25
Registriert seit: 30.11.2016
IP: Logged
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Re: § 10 Absatz 2 neue HOAI 2021
Sehr geehrtes Mitglied,
in der HOAI 2021 werden im Vergleich zur 7. Novelle von 2013 keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen des § 10 zu finden sein, so dass auch bei den ab dem 01.01.2021 geschlossenen Architekten- und Ingenieurverträgen die Abrechnung der Wiederholung der Grundleistungen nach Stundenaufwand möglich sein wird.
Bitte beachten Sie noch, dass die HOAI 2021 für Vertrag gilt, die ab dem 01.01.2021 geschlossen werden.
FLEMING.CONSULTING.
Dipl.-Ing. Alexander Fleming
HOAI-Sachverständiger
www.fleming-consulting.de
E-Mail: info@fleming-consulting.de
____________________________
FlemING. ConsultING.
Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming
Sachverständiger für Honorare
und Leistungen der Architekten und
Ingenieure
Sachkundiger nach TRGS 519
und 521
42651 Solingen
E-Mail: info@hoai-sachverstand.de
Web: www.hoai-sachverstand.de
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02.12.2020 at 19:58 Uhr |
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