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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Die HOAI im historischen Rückblick
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FlemING. ConsultING.
Level: Member
Beiträge: 25
Registriert seit: 30.11.2016
IP: Logged
icon Die HOAI im historischen Rückblick

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Leser,

am 01.01.2021 tritt die neue „HOAI 2021“ in Kraft und wird für alle Architekten- und Ingenieurverträge gelten, die ab diesem Tag geschlossen werden.

Die HOAI, so wir sie heute kennen, feiert punktgenau am 01.01.2021 ihren 50-sten Geburtstag. Es ist ein wunderbarer Anlass, um sich die historische Entwicklung der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nochmals genauer vor Augen zu führen. Nachfolgend in Kurzfassung und tabellarischer Form:

1871: Erste private Honorarordnung für Architekten wird ins Leben gerufen (unverbindliche Orientierungshilfe zur Honorierung).

1878: Erste private Honorarordnung für Ingenieure wird in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten veröffentlicht (unverbindliche Orientierungshilfe zur Honorierung).

1888: Die „Hamburger Norm“ entsteht. Eine Zusammenführung der beiden Honorarordnungen durch den Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine.

1901: Erste Überarbeitung der Hamburger Norm.

1903: Gründung des Bundes Deutscher Architekten (BDA) am 21. Juni 1903. Die Mitglieder des BDA werden zur Anwendung der Hamburger Norm verpflichtet.

1910-1914: Erarbeitung einer neuen Gebührenordnung durch den BDA. Aufgrund des 1. Weltkrieges trat diese Novelle jedoch nie offiziell in Kraft.

01.01.1920: Weitere Überarbeitung der Gebührenordnung sowie die offizielle Veröffentlichung.

1921: Inflationsbedingte Überarbeitung der Honorarordnung mit der Erhöhung der Tafelwerte.

1922: Weitere inflationsbedingte Überarbeitung der Honorarordnung mit der Erhöhung der Tafelwerte.

1923: Weitere Änderung der Honorarordnung scheitert an der fehlenden Mitwirkung des Reichsfinanzministeriums.

1926: Veröffentlichung einer überarbeiteten (erneut privaten) Gebührenordnung.

1932: Novelle der Gebührenordnung mit der Aufnahme der Bauklasse VII (Kleinstwohnungen und Typenbauten).

1937: Veröffentlichung der Gebührenordnung der Reichskammer der bildenden Künste (nun auch für die Auftraggeber verpflichtend).

1942: Anordnung über die Gebühren der Architekten tritt in Kraft.

8.05.1945: Mit dem Ende des Deutschen Reiches wird die Anordnung über die Gebühren der Architekten außer Kraft gesetzt, findet jedoch weiterhin „inoffiziell“ Anwendung.

1950: Eine neue Gebührenordnung für Architekten tritt in Kraft.

1956: Eine neue Gebührenordnung für Ingenieure tritt in Kraft.

01.01.1977: Die 1. HOAI Fassung (die Urfassung der HOAI) tritt in Kraft.

01.01.1985: Die 2. Novelle der HOAI tritt in Kraft.

01.04.1988: Die 3. Novelle der HOAI tritt in Kraft.

01.01.1991: Die 4. Novelle der HOAI tritt in Kraft.

01.01.1996: Die 5. Novelle der HOAI tritt in Kraft.

2002: Anpassung der 5. Novelle der HOAI wird aufgrund der Emstellung von D-Mark zu Euro notwendig.

2009: Die 6. Novelle der HOAI tritt in Kraft.

2013: Die 7. Novelle der HOAI tritt in Kraft.

04.07.2019: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-377/17) verstößt die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen das Europarecht.

06.11.2020: Bundesrat stimmt dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und deren Ermächtigungsgrundlage, dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), änderungsfrei zu.

01.01.2021: Die 8. Novelle der HOAI wird in Kraft treten.

Die Honorarordnung ist wie man sieht keinesfalls statisch, sonder sehr dynamisch. Wir sind gespannt auf die Zukunft und die weiteren Novellierungen, die uns noch erwarten.
Hoffen wir jedoch, dass uns die vor genau 100 Jahren notwendig gewordenen inflationsbedingten Änderungen erspart bleiben.

FLEMING.CONSULTING.
Dipl.-Ing. Alexander Fleming
HOAI-Sachverständiger
www.fleming-consulting.de
E-Mail: info@fleming-consulting.de

____________________________
FlemING. ConsultING.

Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming

Sachverständiger für Honorare
und Leistungen der Architekten und
Ingenieure

Sachkundiger nach TRGS 519
und 521

42651 Solingen

E-Mail: info@hoai-sachverstand.de
Web: www.hoai-sachverstand.de

03.12.2020 at 15:23 Uhr
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