Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Höchstpreis-Vereinbarung im Planungsvertrag??
"Höchstpreis" bei landschaftspl. Lst. - Vertragsänderungen??
Honorarberechnung nach HOAI
Allgemeines
Beitrag von Nachricht
Pille
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 19.10.2004
IP: Logged
icon Höchstpreis-Vereinbarung im Planungsvertrag??

Hallo,

eine Naturschutzbehörde beauftragte mich mit der Aufstellung eines Grünordnungsplanes, LP 1 bis 3. Hierbei wurde ein "Höchstpreis" vertraglich vereinbart, der allerdings meist eher meinem "Mindestpreis" entspricht. Lt. Vertrag muss eine Erhöhung des Honorars mit einem neuen Vertrag vereinbart werden. Nachverhandlungen sind da programmiert, da ja der GOP meist auf die Missstände der B-Planung (Eingriffsregelung) hinweisen muss und sich daher der B-Plan zu mehr Grünflächen verändert - hinzu kommt, dass die vorläufige Flächenschätzung sich bei Vertragsabschluss nicht einhalten lässt, durch die üblichen Abweichungen im Planungsprozess. Es vegrößern sich Gesamtgebiet und VE. Zweitens argumentiert der AG, da der GOP in diesem Teil Deutschlands kein eigenständiges Planwerk ist (Integriert in den B-Plan/Anlage), entfalle LP 4; die aber tatsächlich schon begonnen hat (und was ich auch für abwegig halte). Nun meine Fragen:

1. Sind Höchstpreise überhaupt zu vereinbaren und sind sie üblich? Ich halte es für eine einseitige Geschichte, da der Preis nach unten abweichen darf, nach oben nicht - das Risiko nachträglicher Änderungen trägt der Planer allein?
2. Kann ggf. trotzdem bei einer wesentlichen Änderung der Planung der § 20 oder anderer Mehraufwand geltend gemacht werden (z.B. Inhalt und räuml. Geltungsbereich des Eingriffs - erneute naturschutzf. Bilanzierung notwendig - und gewünscht).
3. Ist die Abrechnung der LP 4 (§ 46) - abhängig von der tatsächlichen rechtl. Wirksamkeit (z.B. wenn das Vorhaben auf Grund des GOP fallengelassen wird - und dann gesagt wird, es sei ja ein Vorentwurf gewesen... ?)

Würde mich auch freuen, wenn hier Kollegen ihre Erfahrungen mit Körperschaften ö.R. erwähnen; ich bin Neuling und fühle mich ganz schön gedrückt und habe Angst, sowohl die Preise zu versauen als auch keine Aufträge mehr zu erhalten. Es läuft dabei darauf hinaus: fachlich erfolgreich und mehr Leistung bedeutet weniger Geld ? Danke.

19.10.2004 at 12:42 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Höchstpreis-Vereinbarung im Planungsvertrag??
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no