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ALSTS
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 02.11.2004
IP: Logged
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Rechnungsstellung nach fast 2 Jahren??
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich habe 2002 einen Architektén beauftragt, einen Anbau an meinem Haus zu zeichnen. Ende 2002 habe ich die Pläne erhalten und auch eingereicht. Allerdings wurden auf diesen Plänen durch einen andrene Architekten (welcher auch der Bauunternehmer war) die Pläne nochmals geändert. Jetzt nach fast 2Jahren bekomme ich einen Anruf vom ersten Architekten, dass er in seinen Unterlagen noch daruf gestossen ist, dass er noch Geld von mir bekommt. Er hat mir sogar vorgeschlagen, das Geld schwarz zu bezahlen, damit die Kosten für mich nicht zu hoch sind. Meine Frage ist, ob er überhaupt noch eine Rechnung stellen kann nach dieser Zeit. Warum soll ich jetzt noch etwas bezahlen,. was er vergessen hat?
Ich hoffe mir kann jemand etwas zu diesem Thema sagen. Danke
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02.11.2004 at 18:16 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Rechnungsstellung nach fast 2 Jahren??
Zwei Jahre sind bei einer Architektenrechnung keine ungewöhnliche Zeit:
"Die Verjährung der Honorarforderung des Architekten beginnt erst mit dem Schluss des Jahres nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zu laufen" (BGH, Urt. v. 19.06.1986 – VII ZR 221/85 = Bau R 1986, 596 = ZfBR 1986, 232 = S-F-H § 8 HOAI Nr. 4).
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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04.11.2004 at 07:27 Uhr |
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