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elfe1972
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.11.2004
IP: Logged
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Kauf vom Bauträger und gleich getäuscht worden!
Hallo!
Vielleicht kann uns jemand helfen?
Wir haben vor einer Woche ein Haus vom Bauträger gekauft, dass noch im Bau ist (Keller ist fertig).
Die bereits stehenden Häuser (ca. 50 von insgesamt 80 Häusern) haben ihren PKW-Stellplatz vor dem Haus bzw. dem Küchenfenster, also rechts oder links neben dem Eingang.
Wir gingen davon aus, daß es bei unserem Haus auch so sein wird und habe dies auch nie in Frage gestellt.
Z.B.bei einem Telefonat mit der Ansprechpartnerin des Bauträgers sagte ich noch im Bezug auf die Fenstergröße des Küchenfensters:
"Ach das muß nicht so groß sein, ich will nicht dauernd auf mein Auto gucken"
Wir erhielten einen Gebietsplan, auf dem das Grundstück eingezeichnet ist. Auf dem Plan ist im Garten an dessen Ende ein rechteckiges Kästchen ohne weitere Bezeichnung oder Erklärung eingezeichnet. Dies ist in der ganzen Häuserzeile so eingezeichnet.
Wir haben geglaubt, dies seien evtl. Vorgaben zum Stellen eines Gartenhäuschens. Wir haben aber auch nie nachgefragt und uns ist dazu auch nichts erklärt worden.
Gestern kam unsere Ausfertigung des Notarvertrags, in dem dieses Kästchen im Garten ERSTMALS als "St.Pl" bezeichnet ist und somit definitv ein Stellplatz am Ende des Gartens wird.
Damit ist der Garten zwischen der Terrasse und dem Stellplatz noch 4,70m breit und 2,00m tief!!!!!
Die Stellplätze müssen dort angelegt werden, weil es vor unserem Haus (bzw. der ganzen Häuserreihe) nur einen 1,5 m breiten Weg geben wird - so der Bauträger. Es ist aber aus den uns überlassenen Plänen auch nicht klar erkennbar, daß der Weg so schmal ist.
Auch in den Prospekten ist nirgendwo ein Stellplatz im Garten aufgezeigt, nur immer VOR den Häusern. In der Baubeschreibung steht auch nix, wo genau der Stellplatz hin kommt.
Jedenfalls möchten wir nun dieses Haus nicht mehr. Sondern ein anderes, daß aber leider mehr kostet.
Es ergibt sich ein Mehrpreis von 6000,- Euro, den wir nicht bereit sind zu zahlen.
Haben wir irgendein rechtliches Druckmittel wie Prospekthaftung oder Verletzung der Aufklärungspflicht?
Auf Anfrage sagte mir die Vertriebsmitarbeiterin des Bauträgers (mit der wir alle Verhandlungen führten),
" das kann ich mir garnicht erklären, daß ich Ihnen das nicht gesagt habe, mit dem Stellplatz, normalerweise sage ich das immer gleich zu Anfang - ach das tut mir ja leid...."
Tja, das hilft uns nun auch nicht mehr.
Weiß jemand einen Rat?
Bitte helft uns.....
Wir wollten einen Garten für unsere Tochter, daß wird nun wohl nichts mehr.....
Vielen Dank vorab!
Gaby Wolf
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05.11.2004 at 21:28 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Kauf vom Bauträger und gleich getäuscht worden!
Eine Anmerkung: Sie haben offensichtlich das Haus nicht gekauft, sondern einen Werkvertrag geschlossen. Damit richten sich Ihre Rechte nicht nach dem Kaufrecht. Das Problem mündlicher Absprachen ist immer die Beweisbarkeit.
Falls Sie den Vertrag nicht ändern können - nehmen Sie sich einen Fachmann an Ihre Seite, damit andere Fehler rechtzeitig erkannt werden. Einen Laien kann ein gewiefter ....
[Edited by Ebel on 13.11.2004 at 20:39 Uhr]
[Edited by Ebel on 13.11.2004 at 20:39 Uhr]
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13.11.2004 at 20:37 Uhr |
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IBM
Level: Gast
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Re: Kauf vom Bauträger und gleich getäuscht worden!
Herr Ebel ist ein Quertreiber, seine Argumente sind nur Schall und Rauch
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08.12.2004 at 13:34 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Kauf vom Bauträger und gleich getäuscht worden!
quote: Herr Ebel ist ein Quertreiber, seine Argumente sind nur Schall und Rauch
Besser als diesen Unsinn zu schreiben, wäre es, wenn Sie schreiben, was an meinen Aussagen falsch wäre.
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08.12.2004 at 19:35 Uhr |
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sv_architekt
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 09.12.2004
IP: Logged
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Re: Kauf vom Bauträger und gleich getäuscht worden!
Ich gebe Herrn Ebel Recht. Ein Fachmann muss her, am besten ein im Baurecht erfahrener Anwalt evtl. in Kombination mit einem Bausachvertständigen.
Diese Bauträgersprüche (Achtung es soll auch gute und seriöse Bauträger geben) kenne ich leider aus meiner täglichen Praxis zu genüge, und leiste gerne meinen Beitrag die schwarzen Schafe unter ihnen zu erwischen. Besonders wenn es "fachfremde" Abzocker sind die uns Architekten die Arbeit wegnehmen, keinen Kammerbeitrag zahlen, keiner Berufsordnung und keiner Honorarordnung unterworfen sind, keine Architektenhaftpflicht haben ....
>
Die beste Investition wird sein ca. 1% der Bausumme in o.g. Beugutachtung und juristische Beratung zu stecken.
mfg Frank
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09.12.2004 at 20:13 Uhr |
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