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twp
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 18.11.2004
IP: Logged
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Arglistige Täuschung ?!
Situation: trotz mündlicher Zusicherung, dass Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden, hat ein Architekt, nachdem wir ein Absage erteilt haben, entgegen seiner immer wieder (mündlich) eingeholten Bestätigung, uns dennoch eine Rechnung gesendet für die Stufen 1-3.
Es hat auch zu keinem Zeitpunkt eine Beauftragung, weder mündlich noch schriftlich, vorgelegen. Zeuge ist nur meine Frau.
Was tun ??
[Edited by twp on 19.11.2004 at 09:40 Uhr]
[Edited by twp on 19.11.2004 at 09:53 Uhr]
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18.11.2004 at 11:20 Uhr |
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Thil
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.11.2004
IP: Logged
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Re: Arglistige Täuschung ?!
Die Problematik liegt m.E. weniger im Bereich einer arglistigen Täuschung als vielmehr in der Frage, ob überhaupt ein Architektenvertrag zustande gekommen ist.
Bei der Erbringung der Leistungsphasen 1-3 kann dies durchaus anzunehmen sein. Nur wenige Architekten erbringen auch die Entwurfsplanung für ein Einfamilienhaus als Aquiseleistung. Eine sichere Beurteilung ist aber anhand des kurzen Sachverhaltes nicht möglich. Vielleicht sollten Sie Rat bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens suchen.
Es dürfte auch fraglich sein, ob Ihre Frau tatsächlich Zeugin sein kann. Möglicherweise nimmt der Architekt Sie auch als Gesamtschuldner in Anspruch.
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24.11.2004 at 09:04 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Arglistige Täuschung ?!
Mal nur ein Zitat meines Baurechts-Prof.: "Die Schenkungsvermutung im Bauwesen ist gleich null". Îm Übrigen sollte man als Auftraggeber gerade im Baubereich, wo es um ziemlich viel Geld geht, nicht zu bequem sein, mündliche Absprachen schriftlich zu bestätigen.
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04.12.2004 at 14:03 Uhr |
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