|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
H.O. AI\'LAIE
Level: Gast
IP: Logged
|
Aufschlag gem. HOAI
Guten Tag,
gilt die HOAI eigentlich auch für Inneneinrichter / - architekten, d.h., dürfen diese einen Aufschlag (in diesem Fall von 15% bei jedem Auftrag/Angebot) berechnen?
Danke für eine Info!
liebe Grüße Mollinchen
|
22.11.2004 at 11:09 Uhr |
|
|
Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
|
Re: Aufschlag gem. HOAI
Prinzipiell gilt hier die HOAI (raumbildende Ausbauten). Wie dieser fünfzehnprozentige Aufschlag zu bewerten ist, lässt sich ohne genauere Angaben nicht sagen. Handelt es sich hier um einen Umbau oder eine Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahme? Dann können § 25 oder § 27 HOAI Anwendung finden. Hier ist jedoch der Zuschlag nicht frei festzusetzen, sondern zu vereinbaren.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
|
22.11.2004 at 12:26 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|