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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Aufschlag gem. HOAI
Beitrag von Nachricht
H.O. AI\'LAIE
Level: Gast
IP: Logged
icon Aufschlag gem. HOAI

Guten Tag,

gilt die HOAI eigentlich auch für Inneneinrichter / - architekten, d.h., dürfen diese einen Aufschlag (in diesem Fall von 15% bei jedem Auftrag/Angebot) berechnen?

Danke für eine Info!

liebe Grüße Mollinchen

22.11.2004 at 11:09 Uhr
Antwort mit Zitat
Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Aufschlag gem. HOAI

Prinzipiell gilt hier die HOAI (raumbildende Ausbauten). Wie dieser fünfzehnprozentige Aufschlag zu bewerten ist, lässt sich ohne genauere Angaben nicht sagen. Handelt es sich hier um einen Umbau oder eine Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahme? Dann können § 25 oder § 27 HOAI Anwendung finden. Hier ist jedoch der Zuschlag nicht frei festzusetzen, sondern zu vereinbaren.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

22.11.2004 at 12:26 Uhr
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