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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : abrechnung lph 1+2
Beitrag von Nachricht
arbeitsraum1
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.11.2004
IP: Logged
icon abrechnung lph 1+2

hallo architektenkollegen (EILT!)
ich wurde von einem bauherren beauftragt einen vorentwurf für ein von ihm noch nicht erworbenes grundstück zu erarbeiten.
in einem vorgespräch hat er eine planungspauschale von 5000 € mündlich zugesagt. Ich habe ihm daraufhin einen arch.-vertrag über leistungsphase 1-3 zugeschickt. in einer e mail hat er mir mitgeteilt, dass er diesen per post an mich zurückgeschickt hat. (ist bis heute nicht angekommen).
desweiteren liegt eine e mail vor in der er mir mitteilt dass er in den nächsten tagen die 5000 € überweisen wird.
kurze zeit später kam eine mail dass er zusätzlich noch einen anderen architekten anfragen möchte. seitdem habe ich nichts mehr gehört.
ich habe ihn jetzt gebeten falls er es so wünscht mitzuteilen ob der die beauftragung für lph.3 kündigen möchte.
danach werde ich eine schlussrechnung über lph 1+2 stellen.
(mindestatz hoai honorarzone III)

ich bin mir sicher dass ich so im recht bin. wer kann das bestätigen? hat jemand infos (verweise,§§,hoai etc.).
was muss ich beachten? (formal etc.)

24.11.2004 at 12:05 Uhr
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Thil
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.11.2004
IP: Logged
icon Re: abrechnung lph 1+2

Bin zwar kein Architekt, glaube aber, trotzdem Rat geben zu können.
Grundsätzlich müßten Sie mit dem geschilderten Vorgehen auf der sicheren Seite sein. Für den Einwand der anderweitigen Honorarvereinbarung fehlt es bereits an der Schriftform, § 4 IV HOAI.
Wenn Sie die Lph 1 + 2 erbracht haben, werden Sie diese somit auch nach den jeweiligen Mindestsätzen berechnen können, § 4 II HOAI.
Daß Sie gegen Entgeld beauftragt waren und nicht lediglich eine Arbeitsprobe abgeben sollten (immerhin nur lph 1 + 2) können Sie mit der e-mail belegen.
Sie sollten die prüffähige Schlussrechnung so versenden, dass Sie den Zugang notfalls beweisen können.

24.11.2004 at 14:48 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : abrechnung lph 1+2
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