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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?
Beitrag von Nachricht
Martin Schunck
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.12.2004
IP: Logged
icon Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?

Ich habe gerade einen Architektenvertrag vorliegen, in dem der Architekt sein Honorar nach dem BISSATZ abrechnet.
Kann mir jemand erklären, was der Bissatz ist? Der Höchstsatz?

Der Architekt nimmt weiterhin 6% Nebenkosten (macht hier rund 1.500 EUR aus), schliesst dabei aber Vervielfältigungskosten aus. Diese würden auf Nachfrage weitere 1.500 - 1.800 EUR ausmachen. Somit lägen die NK dann gesamt bei 12-14%. Ist das noch real?

(sorry, hatte diese Anfrage vorhin im falschen Themenbereich platziert)

____________________________
MS

09.12.2004 at 21:33 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?

Ja, Bis-Satz = Höchstsatz.

Der Honorarsatz ist jedoch zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Folgende Kriterien sollten dazu u. a. herangezogen werden:

- Standort (Topografie, Baugrund, Denkmalschutz usw.)
- Zeit (Fixtermine, überlange Bauzeiten durch Bauherrenwünsche usw.)
- Ökonomische Vorgaben
- Ökologische Vorgaben
- Spezielle Ausführungen

Lassen Sie sich doch von dem Architekten mal erklären, warum er den Höchstsatz haben will...

Die Trennung der NK-Pauschale von den Vervielfältigungskosten entspricht durchaus der gängigen Praxis, wenn nicht abschätzbar ist, wie hoch der entsprechende Aufwand sein wird. Das OLG Düsseldorf hat jedoch in einem Urteil eine NK-Pauschale von 10 % als zu hoch eingestuft.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

10.12.2004 at 07:28 Uhr
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?

Dann ist die Nebenkostenpauschale hinfällig - das dürfte dann auch für die Teilpauschale gelten. Wenn die Pauschalvereinbarung hinfällig ist, dürfte jede einzelne Ausgabe nachgewiesen werden müssen und jede Ausgabe der Prüfung auf Notwendigkeit unterliegen dürfen.

10.12.2004 at 20:11 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?

In den Nebenkosten hoai §7 sind die Kopier- und Vervielfältigungskosten mit enthalten. In der Regel betragen die Nebenkosten 5 % des Nettohonorars. Biss-Satz heißt, daß der Architekt
die Obergrenze des Honorars anrechnet. Nach der Honorartabelle kann man aber auch sehr gut das exakte Honorar ermitteln, indem man die Tabellen interpoliert.

13.12.2004 at 16:39 Uhr
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?

Nicht ganz. Im Rahmen der von-bis-Spanne ist freie Vereinbarung möglich. Nur die von-Grenze und die bis-Grenze kann genau interpoliert werden.

13.12.2004 at 16:52 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?

Das stimmt.

14.12.2004 at 10:11 Uhr
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