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Martin Schunck
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.12.2004
IP: Logged
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Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?
Ich habe gerade einen Architektenvertrag vorliegen, in dem der Architekt sein Honorar nach dem BISSATZ abrechnet.
Kann mir jemand erklären, was der Bissatz ist? Der Höchstsatz?
Der Architekt nimmt weiterhin 6% Nebenkosten (macht hier rund 1.500 EUR aus), schliesst dabei aber Vervielfältigungskosten aus. Diese würden auf Nachfrage weitere 1.500 - 1.800 EUR ausmachen. Somit lägen die NK dann gesamt bei 12-14%. Ist das noch real?
(sorry, hatte diese Anfrage vorhin im falschen Themenbereich platziert)
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MS
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09.12.2004 at 21:33 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?
Ja, Bis-Satz = Höchstsatz.
Der Honorarsatz ist jedoch zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Folgende Kriterien sollten dazu u. a. herangezogen werden:
- Standort (Topografie, Baugrund, Denkmalschutz usw.)
- Zeit (Fixtermine, überlange Bauzeiten durch Bauherrenwünsche usw.)
- Ökonomische Vorgaben
- Ökologische Vorgaben
- Spezielle Ausführungen
Lassen Sie sich doch von dem Architekten mal erklären, warum er den Höchstsatz haben will...
Die Trennung der NK-Pauschale von den Vervielfältigungskosten entspricht durchaus der gängigen Praxis, wenn nicht abschätzbar ist, wie hoch der entsprechende Aufwand sein wird. Das OLG Düsseldorf hat jedoch in einem Urteil eine NK-Pauschale von 10 % als zu hoch eingestuft.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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10.12.2004 at 07:28 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?
Dann ist die Nebenkostenpauschale hinfällig - das dürfte dann auch für die Teilpauschale gelten. Wenn die Pauschalvereinbarung hinfällig ist, dürfte jede einzelne Ausgabe nachgewiesen werden müssen und jede Ausgabe der Prüfung auf Notwendigkeit unterliegen dürfen.
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10.12.2004 at 20:11 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?
In den Nebenkosten hoai §7 sind die Kopier- und Vervielfältigungskosten mit enthalten. In der Regel betragen die Nebenkosten 5 % des Nettohonorars. Biss-Satz heißt, daß der Architekt
die Obergrenze des Honorars anrechnet. Nach der Honorartabelle kann man aber auch sehr gut das exakte Honorar ermitteln, indem man die Tabellen interpoliert.
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13.12.2004 at 16:39 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?
Nicht ganz. Im Rahmen der von-bis-Spanne ist freie Vereinbarung möglich. Nur die von-Grenze und die bis-Grenze kann genau interpoliert werden.
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13.12.2004 at 16:52 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung Bissatz und Nebenkosten-Maximum?
Das stimmt.
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14.12.2004 at 10:11 Uhr |
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