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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Honorar Abrechnung
Beitrag von Nachricht
jumool
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.12.2004
IP: Logged
icon Honorar Abrechnung

Hallo,
ich habe Auftrag bekommen - Phase 1-9- für Neubau Werkhalle, wegen laufender Änderungswünsche des Bauherrn bezüglich Bau-Ausführung, Gebäudegröße und dgl. war ursprüngliche Kostenermittlung während der Bauphase schlichtweg nicht einzuhalten.
Bau ist fertig, und ich habe für die Schlußrechnung als anrechenbare Kosten die tatsächliche abgerechnete
Baukosten abgerechnet.
Meine Frage ist nun, ob diese Vorgehensweise rechtlich haltbar ist?

jumool

21.12.2004 at 11:56 Uhr
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sv_architekt
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 09.12.2004
IP: Logged
icon Re: Honorar Abrechnung

Hi Kollege,
was steht denn im Vertrag bzgl. der Abrechnung.
Die "tatsächlich abgerechneten Baukosten" ist wohl die Kostenfeststellung.
Ich kenne das aus eigener Erfahrung so, dass bei einem "normalen Architektenvertrag" die Leistungsphasen unterschiedlich, nach den jeweiligen Kostenermittlungarten abgerechnet werden. HOAI § 10:
1-4 nach Kostenberechnung, 5-7 nach K-anschlag, 8-9 nach Kostenfeststellung.
Dabei alles 1-9 nach "tatsächl. abger. Baukosten = Kostenfeststellung abzurechnen kann in die Hose gehen, v.a. wenn man nach den Kostenermittlungen als Teil der Leistungsbilder gefragt wird und diese vielleicht nicht gemacht oder entsprechend fortgeschrieben hat (eigene Erfahrung).
Kollegialer Gruß
Frank
www.architekt.net.ms

Da für mich diese Abrechnung selten "passt" versuche ich im Vertrag vorher zu vereinbaren dass nach "einer nachprüfbaren Kostenfeststellung" abgrerechnet wird. Außerdem geht mir die DIn 276 Aufstellung auf die Nerven. >

21.12.2004 at 20:36 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Honorar Abrechnung
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