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Ricardo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 21.12.2004
IP: Logged
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Rechnungsprüfung
Hallo,
der für die Rechnungsprüfung zuständige Architekt hat aufgrund von viel Arbeit die Frist für ausgehandeltes Skonto von 2% bei einem Handwerker verstreichen lassen. wer zahlt nun die 2 %? Ist der Architekt zur Zahlung verpflichtet, da durch seine Schuld die Frist überschritten wurde?
Antwort eilt, da diese Woche noch gezahlt werden sollte.
Danke
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21.12.2004 at 22:38 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Rechnungsprüfung
Der Rechnungsempfänger ist grundsätzlich immer der Bauherr und nicht der Architekt. Der kann die Rechnung nur prüfen und freigeben; wenn er das in der Skontozeit nicht geschafft hat, hättest du die Rechnung mit Skontoabzug zahlen können, notfalls unter Einbehalt einer Sicherheit (würde sagen, ca. 10 % -, schätze das Risiko mal neutral ein ). Und dann muß du deinem Architekten Beine machen.... denn bei Zahlungsverzug durch dich kann dich der Handwerker auch in Verzug setzen und Zinsen verlangen...
Wenn dein Architekt weiter bummelt, kündigst du ihm das entfallene Skonto schriftlich als Schadenersatz an und rechnest es eben seinen Rechnungen gegen.
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22.12.2004 at 13:42 Uhr |
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