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H.Rentschler
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 12.01.2005
IP: Logged
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Überzogene Honorarabrechnung ?
Guten Tag,
nach Einbau einer Dachgaube und Umbau der DG-Wohnung bei uns im Haus ist nun nach 12 Monaten die Abrechnung des Architekten für seine Leistungen bei uns eingetroffen.
Er verlangt für sich 12.200 EUR. Dem stehen ca. 45.000 EUR Baukosten gegenüber. Ist das eine gerechtfertigte Summe?
Fragwürdige Positionen sind hier für mich:
die Summe der Eigenleistungen, welche er mit HOIA §15 Z. 6-9 48 vH -BK anrechnet. Ist das eine Pauschale aus den Fremdleistungen?
Bei Eigenleistungen hat dieser wirklich nichts gemacht, was unter den Ziffern aufgeführt ist. Keine Aufsicht, Beratung & Prüfung.
Darf er jede Planungsänderung, wenn vorher nicht abgestimmt in Rechnung stellen ?
Sind zusätzliche Leistungen zur Bauaufnahme und Erhebung nicht im Honorar schon abgedeckt?
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann und einen Tipp geben wie ich so eine Abrechnung prüfen lassen kann, da ich das Gefühl habe, dass dieser mich abzocken möchte und nicht glaube, das andere Architekten so einen "Kollegen" zu dulden.
Vielen Dank
H. R.
[Edited by H.Rentschler on 12.01.2005 at 17:20 Uhr]
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12.01.2005 at 17:11 Uhr |
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E.Schnatz
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 12.01.2005
IP: Logged
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Re: Überzogene Honorarabrechnung ?
Um Ihre Frage beantworten zu können, müßte ich zuerst wissen, mit welcher Leistung Sie den Architekten beauftragt haben. Zum Beispiel nur Planung oder alle Leistungsphasen der HOAI?
Jedenfalls erscheint mir das genannte Honorar definitiv zu hoch! Das Honorar berechnet sich nach den anrechenbaren Kosten und liegt nicht in einem Bereich von 30% der Bausumme!
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15.01.2005 at 17:46 Uhr |
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