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SFXThom
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.01.2005
IP: Logged
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Architektenvertrag
Hallo,
wir haben es doch getan.Meine Maus und ich haben ein altes Haus gekauft und wollen es sanieren. Leider haben wir alles falsch gemacht was nur ging. Aus Gründen der Schadensbegrenzung bin ich nun hier und suche Antworten auf meine Fragen.Wäre schön wenn uns jemand einige Tip`s geben könnte.
Unser Archi. hat uns jetzt die erste Rechnung gestellt(Lp.1-4).Meiner Meinung ist sie nicht richtig.Laut Leistungskatalog der Archi-Fee fehlen uns viele Unterlagen.Eine Kopie des Bauantrages habe ich auch nicht,Statik kriege ich auch nicht von ihm. Auf Anfrage erhielt ich die Antwort, ich solle erst einmal die Rechnung begleichen.
Frage : Wo finde ich genaue Angaben über den Inhalt und die Abrechnungsfähigkeit der einzelnen Leistungsphasen. Wie genau ist er an unseren Kostenrahmen gebunden?
Vielen Dank im voraus.
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13.01.2005 at 21:09 Uhr |
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E.Schnatz
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.01.2005
IP: Logged
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Re: Architektenvertrag
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten! Jedenfalls hat der Architekt nur Anspruch auf Erstattung der Kosten, die er auch erbracht hat! Sie sind nicht verpflichtet einen Architekten mit allen Lphs der HOAI zu beauftragen. Da ich Ihren Architektenvertrag nicht kenne, kann ich Ihnen leider keine genaue Aussage geben!
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15.01.2005 at 17:55 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Architektenvertrag
Im Bau sind Vorleistungen zu erbringen, d.h. erst die Leistung präsentieren und dann wird die Rechnung beglichen.
Wenn allerdings so wenig Vertrauen herrscht, daß der Archi solche Methoden anwendet ...
Evtl. geht es Zug um Zug. Der Archi gibt Ihnen die Unterlagen und Sie ihm einen Scheck.
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16.01.2005 at 09:32 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Rechnungsprüfung
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf. Den Rest kriegts Du auch noch klar.
Du müßtest Deinen Architekten nach der HOAI beauftragt haben. Die Leistungsbilder im Hochbau bereich kannst Du ab § 15 nachlesen;
Phase 1-4 heißt ja Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf und Genehmigungsplanung.
Als Bauherr mußt Du den Bauantrag unterschreiben und bekommst eine Eingangsbestätigung vom Bauamt . Soviel erst mal dazu. DIe Statik ist nicht im Leistungsbild des § 15 enthalten, die Tragwerksplanung ist, genauso wie die Haustechnik, ein anderes Kapitel in der HOAI.
Du kannst Dir hier die HOAI ja auch durchlesen.
Grundsätzlich wird die Leistung in den Phasen 1-4 abgrechnet nach der Kostenschätzung, wobei bei Umbauten ein Umbauzuschlag bis 20 % in Rechnung gestellt werden kann. Das kommt nun draufan, wie kaputt dein Haus ist.
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17.01.2005 at 09:01 Uhr |
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