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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenrechnung
Beitrag von Nachricht
Bauherr2
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 21.01.2005
IP: Logged
icon Architektenrechnung

Hallo,

zu der Situation: Wir wollen ein EFH. bauen und haben einen Architekten beauftragt, Bauvoranfrage, Planzeichnung ( nach Fertighausgrundriss) zu zeichnen, incl. sämtlichem Schriftkram für die Gemeinde.

Abgerechnet hat er bis jetzt Pos. 1- 4 der HOAI, nach voraussichtlicher Bausumme soweit so gut.

Was nicht klar ist, warum dann zusätzlich 2 Positionen nach Stunden abgerechnet werden, d.h. insgesamt 33 Std. für Bauvoranfrage , Planzeichnung, Schriftkram für die Gemeinde.

Grundhonorar nach HOAI und Stundenabrechnung, ist das ok?

Wenn er nach HOAI abrechnet kann er doch nicht noch zusätzlich seine Stunden abrechnen , das ist doch dann alles 2x berechnet?

Kann uns da Jemand einen Rat geben?

Gruß Bauherr

21.01.2005 at 11:36 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Rechnungsprüfung

stundenhonorar kann er nur verlangen, wenn es im vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
ansonsten deckt das honorar für die leistungsphasen 1-4 seine aufwendungen.
abgerechner wird das nach kostenschätzung.

21.01.2005 at 17:46 Uhr
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Bauherr2
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 21.01.2005
IP: Logged
icon Re: Re: Rechnungsprüfung

quote:
C.Zeh wrote:
stundenhonorar kann er nur verlangen, wenn es im vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
ansonsten deckt das honorar für die leistungsphasen 1-4 seine aufwendungen.
abgerechner wird das nach kostenschätzung.




Vielen Dank für die Antwort.
Da es keinen Vertrag gibt, und nix vereinbart wurde gilt also die HOAI!
22.01.2005 at 16:39 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenrechnung
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