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willwissen
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 03.03.2005
IP: Logged
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was tun wenn Architektkosten über 20% überschritten ist
Hallo,
ich brauche dringend Rat von Euch Experten.
Wir haben ein Ingeniurbüro beauftragt als Bauleiter für unseren Hausbau. Jetzt kam die Schlußrechnung von dem Bauleiter. Die Stundenzahl ist über 20% über die von ihm schriftlich geschätzte Stundenzahl ausgekommen, obwohl in dem ganzen Bauablauf keine besondere Schwierigkeiten vorkamen. Die Baukosten selber sind auch im Rahmen von geschätzten Summe geblieben. Außerdem gibt es in der Schlußrechnung außer die Summestunden keine detailierte Auflistung was wann von ihm als Leistung gebracht ist.
Frage an Euch:
1. ist solche Schlussrechnung ohne Auflistung rechtsgültig?
2.was ist die gesetzlich erlaubte höchste Prozent bezgl. die Überschreitung auf Kostenschätzung?
Schön wäre es, dass Ihr mir die Kapitel Nummer nennen könntet im Gesetzbuch, damit ich weiterforschen und auch bei Schrifftverkehr verwenden kann.
vielen Dank.
willwissen
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03.03.2005 at 13:33 Uhr |
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