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M. Weiss
Level: Gast
IP: Logged
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Honorarermittlung für Kostenschätzung / Berechnung
Hallo,
gibt es eine Richtlinie für die Leistungen Kostenschätzung bzw. Kostenberechung bei GU-Angeboten.
Ich habe die Aufgabe ein Angebot für die Kostenschätzung TGA für einen GU (Hochtief/Holzmann/Bi&Be/ usw.) zu erstellen. Welche Leistungen kann ich hier anbieten (HOAI/Stunden)? Es ist natürlich nicht klar ob der GU den Auftrag erhält.
Wie ist hier die gängige Praxis? Gleiches gilt für die HU-Bau oder TGA KO welche Honorare kann ein Ing. Büro dafür verlangen.
Für Infos wäre ich sehr dankbar.
M. Weiss
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15.02.2002 at 17:44 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Honorarermittlung für Kostenschätzung / Berechnung
Empfehlung:
Kostenschätzung 0,8 - 1 v. H.
Kostenberechnung 0,8 - 1,2 v. H.
zzgl. Nebenkosten und MwSt.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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04.07.2002 at 06:56 Uhr |
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