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Bauleitung Fertighaus Honorar
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Anfrage eines Bauträgers vorliegen bezüglich eines Angebotes für nachfolgende Leistung.
Bauleitung für die Erstellung eines Fertighauses in Holzständerbauweise.
Hier ist wiederum jedoch zu beachten, daß der Bauträger eigentlich nur die Abnahmen der einzelnen Gewerke wünscht. Diese wären Rohbau, Fenster und Türen, Elektrik, Estrich, Trockenputz und Außenputz. Da die Bauleitung gem. LBO ebenfalls erwünscht ist (diese beinhaltet bekanntlicherweise die Teilweise Übernahme der Leistungen der Bauaufsichtsbehörde, d.h. Sicherheit auf der Baustelle. Nicht jedoch die fachliche Überwachung der Firmen außer in bezug auf die UVV)stellt sich mir zur Honorarermittlung folgendes Problem:
Die Bauzeit beträgt ca. 2-3 Wochen.
Durrch Anwendung der HOAI Lph 8 ergibt sich ein Honorar, das ich in Anbetracht der kurzen Ausführungsdauer nicht für gerechtfertigt halte. Wie kann ich dennoch ein HOAI-konformes Honorar ermitteln. Die Abrechnung auf Stundenbasis erscheint mir nicht fair, da trotzdem Leistungsbereiche nach der Lph8 erbracht werden und die verantwortliche Bauleitung gem. LBO übernommen werden soll. Dieses Risiko muß natürlich angemessen vergütet werden.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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05.03.2005 at 15:27 Uhr |
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