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Wichtelmann
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.03.2005
IP: Logged
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Planungsfehler geltend machen?
Eine sehr spezielle Frage:
Stellen wir uns vor, eine Kommune möchte einen neuen Bauhof mit Sozialtrakt bauen. Sie verkauft ein Grundstück an einen Generalunternehmer, der darauf das geplante Projekt Schlüsselfertig baut. Nach einer Mietzeit von einigen Monaten kauft die Kommune das Objekt samt Grudstück zurück. Warum? Umgehung von Ausschreibungen. Nun stellen wir uns aber vor, der Planer hat Mist gebaut. Die Dachbeigung ist für die Pfannen zu niedrig, es regnet rein, die Fenster faulen durch usw.
Mängel, die nach 5-10 Jahren auftraten. Kann der Planer wegen Fehlern in dem Fall auch bis 30 Jahre Haftbar gemacht werden?
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13.03.2005 at 12:25 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Planungsfehler
Es sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der die Mängel untersucht und feststellt, ob es wirklich Planungsfehler sind und keine Ausführungsfehler sind. Mit der Abnahme beginnt juristisch die sog. Beweislastumkehr, d.h. die Mängel müssen bei Regreßansprüchen bewiesen werden. Hier wird man um ein Gutachten also nicht drumrumkommen.
Und dann kann man sich anhand des Gutachtens die Schuldigen suchen; aber den Bauträger wird es wohl nicht mehr geben, oder ??
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17.03.2005 at 07:37 Uhr |
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