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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarabrechnung bei Anbau
Beitrag von Nachricht
Frisbee
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.03.2005
IP: Logged
icon Honorarabrechnung bei Anbau

Hallo,
ich habe einen Vertrag nach HOAI mit meinem Architekten für den Anbau unseres Reihenhauses. Im Vertrag wurde die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vereinbart. Wir haben während der Rohbauphase unserem Architekten mitgeteilt, dass sein Leistungsumfang nach Fertigstellung des Rohbaues beendet ist. Die Heizungs-, Elektro-, Sanitär-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten hatte er nicht mitzuplanen. Von seiner Seite wurden bisher auch keine Leistungen hierzu erbracht. Nach §10 stehen bei Neubauten anscheinend trotzdem Honorarleistungen zu. Ist das bei Anbauten auch so?? Meiner Meinung hat er bei unserem Anbau überhaupt keine Planungen für o.g. Leistungen erbracht. Bei Neubauarbeiten kann ich gewisse Honoraransprüche ja noch verstehen (Montageschächte/ Vorhaltungen für Heizung, Bad, Elektroverteiler, Hauptanschluss...) aber im Anbau, wo bereits alles vorliegt...
Hat er einen Anspruch auf diese Leistungen, oder nicht?? Wenn ja, wieviel?? Wenn nein, wo gibt es ein entsprechendes Urteil hierfür??
Würde mich über eine erschöpfende Auskunft sehr freuen.


Nachtrag vom 25.03.2005. Schade, dass sich niemand berufen fühlt darauf zu antworten. Ich habe sehr wohl die Posts von früher gelesen. Die Sache ist aber die: Es gibt auch Meinungen, dass der Architekt tatsächlich keinen Anspruch nach §10 hat. Leider weiß Ich aber nicht, wo die kleinen aber wichtigen Unterschiede sind.

Gruß
Frisbee

[Edited by Frisbee on 25.03.2005 at 12:03 Uhr]

21.03.2005 at 11:41 Uhr
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nine
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.04.2005
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung bei Anbau

HOAI §10 (4): Anrechenbar sind für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten die Kosten für Installationen, zentrale Betriebstechnik und betriebliche Einbauten (DIN 276, Kostengruppen 3.2 bis 3.4 und 3.5.2 bis 3.5.4), die der Auftragnehmer fachlich nicht plant und deren Ausführung er fachlich auch nicht überwacht,

- vollständig bis zu 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten
- zur Hälfte mit dem 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag...


Die "Grundlagen des Honorars" (§10)gelten auch bei Anbauten (Erweiterungen), zudem wird bei Erweiterungen im Architektenvertrag ein Pauschalbetrag vereinbart - das sind die "anrechenbaren Kosten aus vorhandener Bausubstanz (nach HOAI §10/3a), die technsich oder gestalterisch mitverarbeitet werden"


- mehr weiss ich aus dem Stegreif auch nicht...

[Edited by nine on 05.04.2005 at 12:33 Uhr]

05.04.2005 at 12:24 Uhr
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Eumel
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.04.2005
IP: Logged
icon Re: Honorarabrechnung bei Anbau

@Frisbee: Bei uns liegt exakt der gleiche Fall vor. Wir hatten von Anfang an vereinbart, dass der Architekt mit dem kompletten Innenausbau NICHTS zu tun hat. Wir haben alles selbst beauftragt und koordiniert bzw. selbst ausgeführt. Ich finde es ein Unding, dass der Architekt nun für "Leistungen" ein Honorar berechnen will, welche er niemals erbracht hat bzw. erbringen wird... auch fühle ich mich nicht genug darüber aufgeklärt.

Hast Du eventuell schon weitere Informationen?

P.S.: Wir haben jetzt erstmals selber einen Blick in die HOAI geworfen und danach haben wir unseren Architekten noch vor der Abschlussrechnung schon deutlich überzahlt

14.04.2005 at 22:27 Uhr
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