Rippchen
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Honorarabrechnung
Hallo Helfer, ich habe einige Beiträge bei Euch gelesen. Meine 1. grundsätzliche Frage: Grundlage der anrechenbaren Kosten: Im Rahmen eines HOAI-Vertrags wurden als anrechenbare Kosten (wie auch in dem Antrag auf Baugenehmigung), die Kosten nach DIN, umbauter Raum, mit 270 000 DM angesetzt. Alle Bauleistungen wurden in Eigenleistung erbracht, Kosten des Materials: ~62.000 DM.
Als Grundhonorar wurden angesetzt: netto 29967,00 DM, Lph.3 -50%-; Lph.4 -6%-; antrag auf Abbruchgenehmigung (anderes Gebäude) 200 DM; Aufmaß, Bestandspläne 1000DM =4646,02 DM + 5% Nebenkosten, netto.
War das so richtig, gerade im Hinblick auf die Eigenleistungen?
Die Frage ist für mich deshalb so wichtig, weil ich mit diesem Architekten eine weitere Bauphase angehen will. Sein Angebot hierfür: ohne Angabe einer Kostengrundlage: Brutto 2350,00 Euro.
Darin enthalten: Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Scheune ( Mittelstück eines 3-Seiten-Bauernhofs), Einarbeitung der durch uns durchgeführten Änderungen in der Bauausführung der vorangegangenen Baugenehmigung ( Wände anders gesetzt, Teilausbauten von Räumen welche beantragt und genehmigt waren wurden und werden nicht durchgeführt weil der Sinn in Frage steht und diese nicht mehr benötigt werden) Übernahme der Bauüberwachung im Sinne des verantwortl. Bauleiters.
Frage1: Ist das Angebot nachvollziehbar, ich rechne mit max. Materialkosten von 5000 €?
Frage2: Wann sind Honorarforderungen, auch Teilbeträge, fällig?
Nunja viel Text, viele Unklarheiten. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. (Äh irgendwelche Forumregeln verletzt? Sorry, bin Neuling!!!!)
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