Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Rechnungsprüfung
Beitrag von Nachricht
Nico
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 11.04.2005
IP: Logged
icon Rechnungsprüfung

Hallo erstmal,

ich hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht sei mir verziehen.
Folgendes Problem:
betr. Prüfung von Schlußrechnungen von Bauunternehmen / Auftragnehmern:
Ist der Architekt verpflichtet Fehler in der Schlußrechnung (aufgestellt vom AN), welche zu Ungunsten des Bauherrn sind, zu korrigieren?
Oder sind Fehler seitens des AN in der Schlußrechnung welche auch zu Ungunsten des Bauherrn sind (also dem Bauherrn mehr Geld kosten würden) auch zu korrigieren.

Vielen Dank und Gruß
Nico

[Edited by Nico on 11.04.2005 at 10:48 Uhr]

11.04.2005 at 10:46 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Planungsfehler

Natürlich ist der Architekt verpflichtet, eine fachgerechte Rechnungsprüfung vorzunehmen. Ob da zugunsten oder zuungunsten des Bauherrn Fehler in der Rechnung sind, ist unerheblich. Dafür ist er der Fachkundige und wird entsprechend honoriert.

11.04.2005 at 12:26 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
ute
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 21.09.2005
IP: Logged
icon Re: Rechnungsprüfung

hallo,
ich habe auch eine frage zu diesem thema @ c.zeh
wo finde ich das schriftlich? ich meine, dass der architekt auch zuungunsten des bauherrn korrigieren muss?

ich wäre sehr froh über eine antwort.
danke
gruß ute

21.09.2005 at 17:14 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Manfred
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.08.2006
IP: Logged
icon Re: Rechnungsprüfung

Ich würde dringend davon abraten, "Rechnungskorrekturen" zuungunsten des Bauherrn vorzunehmen.

Es ist richtig, dass die Rechnungsprüfung sämtliche Aspekte - ggfls. auch zuungunsten des Bauherrn - aufzeigen muss. Allerdings sollten die für den Bauherrn negativen Aspekte mit diesem in jedem Falle zunächst besprochen werden.

Wenn ein Architekt als "Sachwalter des Bauherrn" Rechnungskorrekturen zu Lasten des Bauherrn vornimmt, könnte dies zu einem Haftpflichtfall werden.


/Manfred

22.09.2005 at 12:10 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Rechnungsprüfung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no