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Grinder
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Beiträge: 1
Registriert seit: 16.04.2005
IP: Logged
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Ordnungsmäßigkeit einer Honorarrechnung
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Mein Vater hat Leistungen eines Architekten für die Planung der Erweiterung eines Wohnhauses in Anspruch genommen.
Die erbrachten Leistungen i. Z. m. der Planung der Erweiterung sind wohl nicht zu beanstanden. Jedoch wird unter dem Punkt "Zusatzleistungen" die Stellung eines "wasserrechtlichen Antrages für Klärgrube und Wasserentnahme" mit EUR 400,00 netto in Rechnung gestellt.
Meine Frage ist nun die, ob es zulässig ist, diese Zusatzleistung, die auch zweifellos erbracht wurde, ohne genauere Stundenangabe pauschal mit EUR 400,00 netto in Rechnung zu stellen?
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16.04.2005 at 12:05 Uhr |
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