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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Freistellungsbescheinigung
Beitrag von Nachricht
sarahlily
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 25.04.2005
IP: Logged
icon Freistellungsbescheinigung

Hallo,
ich würde gerne wissen, ob zu der Architektenleistung " Rechnungsprüfung" auch die Überprüfung der Freistellungsbescheinigung gehört. Wir haben den konkreten Fall, daß REchnungssteller eine dt. GmbH ist und Freistellungsbescheinigung auf eine rumänische SRL lautet. Wäre für kurze Info sehr dankbar.

25.04.2005 at 12:14 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon ingenieurrechnung

Hm. Also ich mache das grundsätzlich immer mit. Du solltest im Zweifelsfall vielleicht mal beim Finanzamt anfragen.

25.04.2005 at 20:21 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Freistellungsbescheinigung
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