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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Wie wird abgerechnet
Für jede Art von Tätigkeit kann ein Honorar VEREINBART werden. Entspricht die Tätigkeit nicht einem Leistungsbild der HOAI, gibt es für die Honorarvereinbarung nicht einmal Regeln. Es kommt also z.B. eine Vereinbarung nach Zeitaufwand (Höhe des STundensatzes wiederum frei vereinbar) oder eine Pauschale in Betracht.
ALLERMINDESTENS sollte vor Beginn der Tätigkeit nachweisbar klargestellt sein, daß die Tätigkeit nur gegen Vergütung erfolgt (die Gerichte sind zu Lasten der Architekten sehr großzügig mit der Annahme, daß es sich um eine kostenlose Aquisetätigkeit handelt). Dann schuldet der Auftraggeber nämlich mindestens die "übliche" Vergütung, die im Streitfall durch einen Sachverständigen ermittelt werden kann.
Dr. Althoff, Dresden
www.csc-recht.de
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06.05.2005 at 15:26 Uhr |
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