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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wie wird abgerechnet
Beitrag von Nachricht
labina
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 04.05.2005
IP: Logged
icon Wie wird abgerechnet

Ich bin ganz neu dabei und habe mich gefragt, wie bestimmte Arbeiten abgerechnet werden. Logisch ist, das die Leistungsphasen nach HOAI berechnet werden.

Wie ist es aber, wenn ich als Architekt für jemanden
- eine Aufmaß für Wohnungen mache?
oder
- ich schon vorhandene Pläne
digitalisiere?
oder
- die vorhandenen Pläne in einer
Presentation verarbeite bzw. ich eine
3d Animation mache?
- Ausschreibungen in andere Sprachen
übersetzte
oder
- Bauaufnahmen (Fotodokumentationen), Raumbuch
oder
- Abgeschlossenheitspläne
oder, oder, oder

Also eigentlich alles an Arbeiten, die man machen kann, ohne einen Bauvorlageberechtigung zu haben.
Muß ich mich an die min. 38€ halten oder kann ich einen Pauschlapreis machen?

So, dass sind jetzt sehr viele Fragen auf einmal. Est würde mir auch reichen wenn ich einen Tip bekäme wo ich das alles nachlesen kann.

Danke

04.05.2005 at 13:25 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Wie wird abgerechnet

Für jede Art von Tätigkeit kann ein Honorar VEREINBART werden. Entspricht die Tätigkeit nicht einem Leistungsbild der HOAI, gibt es für die Honorarvereinbarung nicht einmal Regeln. Es kommt also z.B. eine Vereinbarung nach Zeitaufwand (Höhe des STundensatzes wiederum frei vereinbar) oder eine Pauschale in Betracht.
ALLERMINDESTENS sollte vor Beginn der Tätigkeit nachweisbar klargestellt sein, daß die Tätigkeit nur gegen Vergütung erfolgt (die Gerichte sind zu Lasten der Architekten sehr großzügig mit der Annahme, daß es sich um eine kostenlose Aquisetätigkeit handelt). Dann schuldet der Auftraggeber nämlich mindestens die "übliche" Vergütung, die im Streitfall durch einen Sachverständigen ermittelt werden kann.

Dr. Althoff, Dresden
www.csc-recht.de

06.05.2005 at 15:26 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wie wird abgerechnet
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