|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
f.r.
Level: Gast
IP: Logged
|
Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI
beim bau eines einfamilienhauses wird mit einem bekannten ingenieur vereinbart, dass dieser die bauleitung (nicht planung) übernimmt. es wurde kein schriftlicher vertrag über seine leistungen aufgesetzt. laut seiner aussage sei die nur "papierkram". lediglich wurde mündlich ein gesamtbetrag für seine leistungen vereinbart.
nach einigen sttreitpunkten legte dieser die bauleitereigenschaft plötzlich nieder.
anschließend verlangte er die mindessätze der HOAI als honorar.
Frage:
ist die hoai anwendbar auf vereinbarungen ohne vertrag oder unterliegt dies allgemein gültigem recht?
|
15.02.2002 at 17:47 Uhr |
|
|
anonymus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
|
Re: Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI
Mindesthonorar ist in diesem Fall nach § 4 Abs. 4 HOAI zulässig.
Interessant wären aber auch die genauen Streitpunkte, um die es ging.
|
15.02.2002 at 17:47 Uhr |
|
|
anonymus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
|
Re: Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI
soweit nichts schriftlich vereinbart, gilt immer der mindestsatz
obwohl nur paoierkram, ist ein schriftlicher vertrag ( beweislast )
immer ratsam
|
15.02.2002 at 17:47 Uhr |
|
|
Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
|
Re: Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI
Die HOAI ist eindeutig anwendbar.
Da der Ingenieur so "schlau" war, auf einen Schriftvertrag zu verzichten, wird er beweisen müssen, mit welchen Aufgaben er beauftragt war - keine Beauftragung, kein Geld!
Um den Ingenieur erst einmal etwas ruhig zu stellen, kann jede weitere Bezahlung verweigert werden, bis er eine prüffähige Rechnung vorlegt. Daraus muß dann auch die Beauftragung und ihr exakter Umfang hervorgehen! Sollte er wirklich die Bauleitung durchführen
Welche Streitpunkte bestehen? Wieso rechnet er jetzt nicht den vereinbarten Betrag ab?
____________________________
Miky
|
04.03.2002 at 20:17 Uhr |
|
|
Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
|
Re: Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI
Es ist auch zwischen der Bauleitung nach jeweiliger Landesbauordnung und Leistungsphase 8 der HOAI zu unterscheiden.
Ersteres ist u. U. eine "Besondere Leistung", keine "Grundleistung" nach HOAI.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
|
29.07.2002 at 06:33 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|