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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI
Beitrag von Nachricht
f.r.
Level: Gast
IP: Logged
icon Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI

beim bau eines einfamilienhauses wird mit einem bekannten ingenieur vereinbart, dass dieser die bauleitung (nicht planung) übernimmt. es wurde kein schriftlicher vertrag über seine leistungen aufgesetzt. laut seiner aussage sei die nur "papierkram". lediglich wurde mündlich ein gesamtbetrag für seine leistungen vereinbart.

nach einigen sttreitpunkten legte dieser die bauleitereigenschaft plötzlich nieder.

anschließend verlangte er die mindessätze der HOAI als honorar.


Frage:

ist die hoai anwendbar auf vereinbarungen ohne vertrag oder unterliegt dies allgemein gültigem recht?

15.02.2002 at 17:47 Uhr
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anonymus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
icon Re: Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI

Mindesthonorar ist in diesem Fall nach § 4 Abs. 4 HOAI zulässig.
Interessant wären aber auch die genauen Streitpunkte, um die es ging.

15.02.2002 at 17:47 Uhr
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anonymus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
icon Re: Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI

soweit nichts schriftlich vereinbart, gilt immer der mindestsatz
obwohl nur paoierkram, ist ein schriftlicher vertrag ( beweislast )
immer ratsam

15.02.2002 at 17:47 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI

Die HOAI ist eindeutig anwendbar.

Da der Ingenieur so "schlau" war, auf einen Schriftvertrag zu verzichten, wird er beweisen müssen, mit welchen Aufgaben er beauftragt war - keine Beauftragung, kein Geld!

Um den Ingenieur erst einmal etwas ruhig zu stellen, kann jede weitere Bezahlung verweigert werden, bis er eine prüffähige Rechnung vorlegt. Daraus muß dann auch die Beauftragung und ihr exakter Umfang hervorgehen! Sollte er wirklich die Bauleitung durchführen

Welche Streitpunkte bestehen? Wieso rechnet er jetzt nicht den vereinbarten Betrag ab?



____________________________
Miky

04.03.2002 at 20:17 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI

Es ist auch zwischen der Bauleitung nach jeweiliger Landesbauordnung und Leistungsphase 8 der HOAI zu unterscheiden.
Ersteres ist u. U. eine "Besondere Leistung", keine "Grundleistung" nach HOAI.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

29.07.2002 at 06:33 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bindungswirkung der Bestimmungen der HOAI
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