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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Architektenrechnung
Beitrag von Nachricht
Yves40
Level: Gast
IP: Logged
icon Architektenrechnung

Wer kann mir helfen?

Ich habe vor etwa 6 Monaten einem Architekten ein paar von mir angefertigte Zeichnungen eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung übergeben, mit der Bitte, mal "grob" durchzurechnen, in welcher Größenordnung sich das Haus bewegen würde.

Daraufhin bekam ich eine 2-Seitige DIN A4-Zusammenstellung der hauptsächlichen Gewerke und die voraussichtl Kosten.

Nun bekam ich vor wenigen Tagen von dem Architekten eine Rechnung über 1.750,- Euro für sog. "Vor-Planungsleistungen nach HOAI".

Ist diese Honorarforderung denn statthaft? Denn ausser dieser Zusammenstellung hat der Architekt keine Arbeiten (Planung, Statik, detaillierte Berechnungen, Angebotsanfrage usw) ausgeführt.

Danke schon mal im Voraus für die Hilfe.

Gruss
Yves

25.05.2005 at 11:00 Uhr
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Baukaufmann
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.05.2005
IP: Logged
icon Re: Architektenrechnung

meine Persönliche Meinung: Sie haben ihm einen Auftrag gegeben. Warum soll der Architekt umsonst arbeiten? Allerdings hätte er auch vorher mal darauf hinweisen sollen, was er verlangt, weil es 2 Möglichkeiten gibt. Entweder Stundennachweis oder nach Honorartabelle -> Siehe HOAI auf dieser Seite. Bezüglich des Honores innerhalb der "von-bis" Spanne gibt es durchaus Verhandlungsbedarf. Allerdings hat bei uns der Architekt auch nicht viel mehr gemacht, als mal durchgerechnet und mit dem Bauamt gesprochen und Angebote eingeholt. Das ist nun mal seine Arbeit. Mein Tipp: Mit dem Architekten reden. Der will doch den Auftrag wenn das Ding gebaut wird.

29.05.2005 at 13:23 Uhr
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b_max
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 01.06.2005
IP: Logged
icon Re: Architektenrechnung

Hallo.
Ich gehe davon aus, dass es sich in deinem Fall um eine honorarfreie Akquisition handelt. Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist nicht besonders eindeutig, aber, wenn der Architekt nicht mehr als das von dir beschriebene geleistet hat, du keinen Vertrag oder eine andere Beauftragung unterzeichnet hast, dann halte ich dies, wie gesagt, für eine Honorarfreie Akquisition

01.06.2005 at 11:15 Uhr
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