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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Abrechnung Lph. 5-9 nach Kostenberechnung
Bei einem Bauvorhaben nach Teil VII HOAI ist gem. § 52 (2) Abs. 2 eine Abrechnung der Lph. 5-9 nach Kostenberechnung vereinbart. Der Bauherr zitiert nun einen Kommentar, in dem steht " ...Haben die Vertragsparteien vereinbart, dass die Kostenberechnung die Abrechnungsgrundlage für die Leistungsphasen 5-9 sein soll, dann ist in aller Regel die fortgeschriebene Kostenberechnung gemeint."
Die fortgeschriebene Kostenberechnung in Lph. 7 (entspricht dem Kostenanschlag in anderen Teilen der HOAI, also der Zusammenstellung aller Unternehmerangebote) ist aber gerade nicht explizit vereinbart. Wie kann ich die Anwendung der Kostenberechnung aus Lph. 3 noch begründen, bzw. diesen Kommentar als nicht zutreffend ausklammern?
Wer kennt andere Kommentare (oder hat eigene) oder Urteile zu dieser Frage?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.05.2005 at 10:31 Uhr |
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