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user
Level: Gast
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Honorar nach HOAI
Aufgrund der momentanen Situation im Baugewerbe versuchen einige AG immer wieder die HOAI zu umgehen.
Mir liegt erneut eine Anfrage eines Bauträgers vor, bezüglich der Bauleitung eines EFH.
Im ersten Gespräch wurde indirekt deutlich, daß der AG ein Pauschalhonorar wünscht. Mir ist bewußt, daß ich ihm kein Honorar nach HOAI anbieten kann. Meine Kalkulation nach Aufwandswerten unterschreitet den Mindestsatz der HOAI. Wann ist endlich diese gegenseitige Preisunterbietung beendet?? Wäre kein Kollege bereit, die Ansätze der HOAI zu umgehen, dann hätten wir alle ruhigere Nächte. Ich weise an dieser Stelle daraufhin, daß die HOAI für uns bindend ist und Verstöße rechtliche Schritte nach sich ziehen können.
Mir stellt sich also das Problem ein HOAI konformes Angebot für die LPH 8 zu finden.
Eckdaten: schlüsselfertiges EFH, Ausführungszeit ca. 6 Monate, anrechenbare Kosten ca. 240.000 €
Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
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05.06.2005 at 11:41 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorar nach HOAI
Bei Hz II ergibt sich für Lph. 8 ein Honorar von 21.530 € * 31% = 6.674,30 €. Nach § 19 (4) ist alternativ berechenbar 240.000 * 2,1 % = 5.040 €. Sofern ZENTRALE Grundleistungen nicht zu erbringen sind, kann das anteilige Honorar hierfür ebenfalls entfallen (in Analogie zur amtlichen Begründung zu § 2 (2)). Bei einem schlüsselfertigen EFH kann beispielsweise die Leistung "gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden Unternehmen" und in Verbindung damit die "Rechnungsprüfung" auf die Definition des erbrachten Leistungsfortschritts reduziert werden oder ganz entfallen, falls z.B. ein Zahlungsplan vorliegt. Ob dafür ein nicht notwendiger Aufwandsbedarf von z.B. 20% gerechtfertigt ist, muss jeder nach seinen Erfahrungen selbst beurteilen. Dass man keine Nebenkosten berechnen muss, steht in § 7 (1).
Bevor Sie aber ganz umsonst - wenngleich HOAI-konform - arbeiten, sollten Sie mal die Gegenrechnung aufmachen, wieviel Honorar Ihnen pro Woche eigentlich verbleibt und was das einschließlich Ihrer Fahrtzeiten und Aufwendungen im Büro für einen Stundensatz einbringt. Wenn Sie also unbedingt zu den Billigmachern gehören wollen - Möglichkeiten dazu gibt es genug. Nur bitte beschweren Sie sich dann nicht allzu laut über diese Kameraden...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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15.06.2005 at 12:36 Uhr |
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