Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Material
Beitrag von Nachricht
IGGI
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.06.2005
IP: Logged
icon Material

Hallo Leute,

hätte mal eine Haftungsfrage. In meinem vorherigen Angestelltenverhältnis in einem Planungsbüro habe ich im Rahmen einer Baumaßnahme die Bauleitung übernommen. In mitten dieser Baumaßnahme wurde mir insolvenzbedingt gekündigt. Die Übernehmende Firma hat einen anderen Bauleiter bis zur Fertigstellung des Bauwerkes benannt.
Während der gesamten Baumaßnahme wurden möglicherweise andere Materialien im Erdbau verwendet als ausgeschrieben, dies behauptet jedenfalls ein ehemaliger Angestellter der ausführenden Baufirma der diese verklagen will. Zum Zeitpunkt meiner Baustellenbesuche lagerte auf der Baustelle das richtige Material. (Hab auch noch Bilder davon). Auf den Lieferscheinen wurde auch (teilwiese von Hand) das richtige Material angegeben. Durchaus besteht aber die Möglichkeit das in meiner Abwesenheit irgendwas anderes eingebaut wurde. In wieweit kann ich denn dafür Haftbar gemacht werden?

Viele Grüße

07.06.2005 at 14:53 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
user
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.06.2005
IP: Logged
icon Re: Material

hallo,
Sie hatten die Bauleitung im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt. Daher können Sie persönlich nicht für einen Mangel haftbar gemacht werden. Da Sie nur als Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers agierten.
Etwas anders wäre die Sache, wenn z.B. ein Handwerker zu Schaden gekommen wäre, weil Sie als verantwortlicher Bauleiter gegen die UVV verstoßen hätten.

08.06.2005 at 17:32 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Material
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no