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IGGI
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.06.2005
IP: Logged
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Material
Hallo Leute,
hätte mal eine Haftungsfrage. In meinem vorherigen Angestelltenverhältnis in einem Planungsbüro habe ich im Rahmen einer Baumaßnahme die Bauleitung übernommen. In mitten dieser Baumaßnahme wurde mir insolvenzbedingt gekündigt. Die Übernehmende Firma hat einen anderen Bauleiter bis zur Fertigstellung des Bauwerkes benannt.
Während der gesamten Baumaßnahme wurden möglicherweise andere Materialien im Erdbau verwendet als ausgeschrieben, dies behauptet jedenfalls ein ehemaliger Angestellter der ausführenden Baufirma der diese verklagen will. Zum Zeitpunkt meiner Baustellenbesuche lagerte auf der Baustelle das richtige Material. (Hab auch noch Bilder davon). Auf den Lieferscheinen wurde auch (teilwiese von Hand) das richtige Material angegeben. Durchaus besteht aber die Möglichkeit das in meiner Abwesenheit irgendwas anderes eingebaut wurde. In wieweit kann ich denn dafür Haftbar gemacht werden?
Viele Grüße
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07.06.2005 at 14:53 Uhr |
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user
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.06.2005
IP: Logged
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Re: Material
hallo,
Sie hatten die Bauleitung im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt. Daher können Sie persönlich nicht für einen Mangel haftbar gemacht werden. Da Sie nur als Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers agierten.
Etwas anders wäre die Sache, wenn z.B. ein Handwerker zu Schaden gekommen wäre, weil Sie als verantwortlicher Bauleiter gegen die UVV verstoßen hätten.
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08.06.2005 at 17:32 Uhr |
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