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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Architektenhonorar-Streitfall
Beitrag von Nachricht
emeraldfish
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 22.06.2005
IP: Logged
icon Architektenhonorar-Streitfall

Ich wollte mal folgendes nachfragen : sagen wir mal , ich hab dem Archtitekten den Auftrag gegeben ein Haus zu planen , die Arbeiten zu koordinieren und zu überwachen . Der Architekt entwirft die Pläne und dann stoppe ich das Ganze ohne dass je ein Bagger angerollt ist , d.h nach der Planungsphase . Muss ich dann trotzdem das ganze Honorar bezahlen , oder wie sieht das Honorar dann aus ?



[Edited by emeraldfish on 22.06.2005 at 13:12 Uhr]

22.06.2005 at 10:40 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Architektenhonorar-Streitfall

Kommt darauf an.

Wenn nachweislich ein Vertrag über bestimmte Leistungsphasen geschlossen wurde (HOAI § 16 lesen!) - der Nachweis kann durch Vorlage einer schrftlichen Vereinbarung, aber auch durch mündliche Vereinbarung unter Zeugen erbracht werden - steht dem Planer i.d.R. bei Gründen, die in der Sphäre des Bauherrn liegen, das volle Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen zu.

Bei einem 1-Mann-Betrieb, der in der geplanten Bearbeitungszeit keine neuen Aufträge zur Erzielung eines gleichen Gesamteinkommens erzielen kann, ist nach dem Urteil eines OLGs das volle Honorar zu zahlen.

Vielleicht ist der Planer ja bereit - unter Beücksichtigung seiner ersparten Aufwendungen, wenn kein Prozeß stattfindet - mit einer pauschalen Abfindungssumme zufrieden zu sein. Wenn Sie ihm einen Ersatzauftrag verschaffen, vielleicht auch mit weniger. Wenn Sie Glück haben und der Planer nicht viel Erfahrung, zahlen Sie ihm nur die erbrachten Leistungen. Fair ist das aber m.E. nicht.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

01.08.2005 at 21:44 Uhr
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